Interpharm 2011

Neue ApBetrO: Ist sie wert, was sie kostet?

Noch immer liegt kein offizieller Entwurf für die lang erwartete Novelle der Apothekenbetriebsordnung vor. Doch der unautorisierte Entwurf des letzten Jahres lässt bereits ahnen: Auf die Apotheken kommt einiges zu – auch in finanzieller Hinsicht. Der Frage, ob die Apothekenbetriebsordnung tatsächlich wert sein wird, was sie kostet, ging auf der Wirtschafts-Interpharm Dr. Reinhard Herzog nach.
Foto: DAZ/Reimo Schaaf
Teure ApBetrO Reinhard Herzog rechnete vor, was eine ApBetrO kosten könnte. 

Die heute geltende Apothekenbetriebsordnung geht auf das Jahr 1987 zurück, 1995 gab es eine Aktualisierung. Nun wartet man bereits seit Jahren auf die nächste Novelle. Letzten Sommer gelangte ein Verordnungsentwurf an die Öffentlichkeit, der in der Apothekerschaft für erheblichen Wirbel sorgte. In diesem wurde die Messlatte für die Apotheken deutlich höher gelegt – mit der Folge, dass erhebliche Investitionen erforderlich würden. Da gab es etwa verschärfende Bestimmungen zur Apothekenleitung, ein verbindliches Qualitätsmanagement, neue Vorgaben zur Größe und Gestaltung der Betriebsräume sowie eine "Zwangsberatung". Doch der Entwurf war von der Ministeriumsleitung nicht autorisiert und wurde rasch zurückgezogen. Seitdem heißt es Warten. Ein gewisses Entgegenkommen wurde bereits aus dem Ministerium signalisiert – es ist damit zu rechnen, dass einige Punkte entschärft werden.

Was sich nicht umgehen lässt

Dennoch: Ein gewisser roter Faden lässt sich auch im nicht autorisierten Entwurf erkennen. Dies sind allgemeine Trends, an denen Apotheken laut Herzog mit Sicherheit nicht vorbeikommen werden. Dazu zählt beispielsweise das Thema Qualitätssicherung. Seien es Skandale in der Lebensmittelbranche oder Arzneimittelfälschungen – am Ende steht stets die Forderung nach mehr Überwachung, Kontrolle, QMS und einer lückenlosen Dokumentation. Offen ist lediglich, wie weit hier die Apotheken gefordert werden und welche Übergangsfristen es geben wird. Von hohem Stellenwert wird voraussichtlich die Good Manufacturing Practice (GMP) sein: Die Rezeptur wird in Form erweiterter Dokumentation verstärkt kontrolliert werden – damit könne eine Rezeptur gut zwei bis vier Euro teurer werden, so Herzog. Hinzu kommen neue Anforderungen an Geräte, Analytik und Prüfmittel – eine Ausrüstung nach "Stand der Technik" klingt erst einmal gut. Doch angesichts des rasanten Fortschritts der Technik müsse man auch wissen, was in der Apotheke tatsächlich sinnvoll ist und wer dies definiert. Herzog fürchtet hier einen hohen Grad an Beliebigkeit sowie ein erhebliches Streitpotenzial. Klar ist zudem: Der "Stand der Technik" kann schnell Investitionen von ein paar Tausend Euro erfordern. Auch beim Thema Beratung ist zu erwarten, dass statt freiwilliger Kür künftig mehr Pflicht gelten wird. Das ist, so betont Herzog, grundsätzlich nicht schlecht. Sie muss nicht einmal zwingend teuer werden – pro Kunde könnte es auf rund einen zusätzlichen Euro hinauslaufen. Was die Vertraulichkeit der Beratung betrifft, können Umbauten nötig werden, die für einige Apotheken zu einem großen Problem werden könnten. Herzog plädiert hier für eine pragmatische Umsetzung – etwa bei historischen Apotheken.

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Achtung, Achtung, Fallstricke Der Entwurf einer neuen Apothekenbetriebsordnung wird mit Spannung erwartet. Man wird ihn genau lesen müssen, es könnten Fallstricke versteckt sein.

Hinzu kommen Ansätze, die weitergesponnen zu massiven Umwälzungen für die Apotheken führen könnten. So sieht der unautorisierte Entwurf etwa eine Rechtsgrundlage für eine Videoberatung vor – Stichwort Co-Box. Noch sei dies sicher ein Randphänomen, so Herzog. "Wer will schon in so eine Box?" Doch es ist nicht gänzlich abwegig, dass sich hieraus mehr entwickelt: Der Apothekenbesuch und die Beratung könnten – gerade wenn es irgendwann zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte kommen sollte – eines Tages auch über Smartphones und Notebooks stattfinden. Am Ende könnte die 24-Stunden-Apotheke stehen und sich die moderne Kommunikation als "elektronische Fessel" erweisen.

Direkter Patientennutzen ist nicht zu erwarten

Nach Herzogs Berechnungen könnte durch die Aktualisierung der Apothekenbetriebsordnung in einem Worst-Case-Szenario eine einmalige Belastung in Höhe von rund 8250 Euro auf eine Apotheke zukommen. Allein die QMS-Pflicht beziffert er für alle Apotheken im Land auf etwa 70 Mio. Euro. Hinzu kommen laufende Kosten, die zwischen 3000 und 4000 Euro jährlich liegen könnten. "Das ist nicht existenzbedrohend, aber immerhin, ein paar Tausend Euro sind weg", so Herzog. Eine "Schließungswelle" erwartet er nicht – wohl aber, dass sich der Markt allmählich bereinigen wird. Manche Apotheken, die gegebenenfalls noch für eine Zeit Bestandsschutz genießen, lassen sich vielleicht nicht mehr verkaufen.

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Literatur Beratung wird in Zukunft einen noch größeren Stellenwert in der Apotheke einnehmen – Grundlage ist eine gut sortierte Fachbibliothek in der Apotheke.

Stellt man all dies nun dem zu erwartenden Nutzen der novellierten Apothekenbetriebsordnung gegenüber, so fällt das Ergebnis ernüchternd aus, wenn man etwa "gerettete Menschenleben" als Parameter wählt. Dass sich die Patientensicherheit massiv erhöhen wird, ist kaum anzunehmen. Auf der anderen Seite ist aber zu erwarten, dass mit neuen hohen Messlatten bei einer Umsetzung mit Augenmaß für Apotheken die Chance besteht, sich weiterhin erfolgreich von konkurrierenden Handelskanälen abzugrenzen. Für den Markenkern und das Image der Apotheken können höhere allgemeine Qualitätsstandards damit durchaus vorteilhaft sein.


ks



DAZ 2011, Nr. 13, S. 58



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