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BVKA: BMG-Papier zur ApBetrO ist unausgegoren
Dr. Klaus Peterseim, 1. Vorsitzender des BVKA, bedauerte in seinem berufspolitischen Bericht, dass ein Papier des Bundesministeriums für Gesundheit zur Apothekenbetriebsordnung schon in der Öffentlichkeit zum Teil mit handfesten Falschmeldungen wie der Einschränkung des Nebensortiments diskutiert wird, bevor ein im Vorfeld mit den Bundesländern und zuständigen Fachkreisen abgestimmter Referentenentwurf erarbeitet worden ist. Damit habe man im Ministerium die Chance vertan, auf Einwände der Beteiligten flexibel zu reagieren, ohne das Gesicht zu verlieren. Obwohl erst ein Referentenentwurf eine sichere Diskussionsgrundlage bietet, nahm Peterseim zu einigen Punkten des Positionspapiers Stellung.
Keine Lagerung in Kliniken und Heimen
Er begrüßte ausdrücklich, dass in Zukunft nicht nur für die Klinik, sondern auch für die Heimversorgung die Lagerung der Arzneimittel in Räumen außerhalb der Raumeinheit der Apotheke möglich sein soll. Absolut unverständlich, rundum unnötig, perspektivisch gefährlich und deshalb strikt abzulehnen sei jedoch die vorgesehene Regelung, dass künftig auch Apothekenbetriebsräume zur Lagerung von Arzneimitteln außerhalb der Raumeinheit Apotheke auch in Krankenhäusern und Heimen angemietet werden können. Für die Klinikversorgung würde so die gesetzlich vorgegebene Regelung einer Versorgung pro statione konterkariert. Die zentrale Lagerung von Arzneimitteln, die durch die große Reform im Jahre 1980 dankenswerterweise abgeschafft worden sei, solle ohne große Überlegung wieder eingeführt werden. Eine solche Lagerstätte, der nach und nach die Rolle einer Hilfsapotheke zukäme, wäre faktisch die Wiederauferstehung der Dispensieranstalten. Zusammen mit der ABDA hofft Peterseim, eine solche Regelung zu verhindern. Sie sei auch aus formalen Gründen rechtswidrig, weil sie darauf abziele, eine wesentliche Regelung in §14 ApoG mithilfe einer Rechtsverordnung auszuhöhlen.
BAK-Leitlinien sollten verpflichtend werden
Nicht einverstanden zeigte sich Peterseim auch damit, dass für die Herstellung patientenindividueller steriler Infusionslösungen in Apotheken die gleichen Anforderungen gelten sollen wie für Betriebe mit Herstellungserlaubnis nach AMG. Ebenso hält er die Forderung für nicht angemessen, an die maschinelle Verblisterung in Apotheken keine erleichternden Anforderungen im Vergleich zu maschinellen Verblisterungen zu stellen. Peterseim plädierte dafür, anstelle der kritisierten Regelungen für diesen Bereich den bestehenden Leitlinien der Bundesapothekerkammer einen verpflichtenden Charakter zu geben.
Für Apotheken, die spezielle Aufgaben erfüllen, sei es Klinik- oder Heimversorgung, Verblisterung, Zytostatika-Herstellung oder die Steuerung von Filialapotheken, forderte Peterseim ein zertifiziertes Qualitätsmanagement. Nach dem BMG-Positionspapier soll zwar ein Qualitätsmanagementsystem für Apotheken eingeführt werden, die besondere Tätigkeiten (z. B: maschinelles Verblistern, Herstellung steriler parenteraler Arzneimittel) ausführen. Von einer verpflichtenden kostenträchtigen Zertifizierung soll jedoch abgesehen werden, da die Apotheken der behördlichen Aufsicht unterliegen.
Peterseims Fazit: "Das Papier ist immer noch unausgegoren. Gegenüber dem sogenannten Arbeitsentwurf aus dem letzten Jahr haben neben Verbesserungen auch eine ganze Reihe von Verschlechterungen Eingang gefunden." Dagegen will der BVKA vorgehen und plant eine entsprechende Erklärung.
BVKA-Mitgliederversammlung: Vorstand wiedergewähltDer seit 2009 amtierende Vorstand des Bundesverbandes der klinik-und heimversorgenden Apotheker (BVKA) wurde am 3. Mai 2011 wiedergewählt:
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