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ADEXA Info
PKA-Prüfungsausschüsse
Gemäß Berufsbildungsgesetz ist es Aufgabe der BLAK, Prüfungsausschüsse einzurichten und Mitglieder zu berufen; ADEXA unterstützt die BLAK bei der Auswahl von Angestelltenvertretern.
Ihr Profil
Um angehende PKA prüfen zu dürfen, müssen Sie entweder Apotheker/in oder PKA (bzw. Apothekenhelferin) sein; wenn Sie PTA sind, müssen Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung zur PKA verfügen. Neben dem fachlichen Interesse ist auch Verständnis für junge Menschen ein wichtiges Kriterium.
Ihre Aufgabe wäre es, an einem der vier Prüfungsorte – Augsburg, München, Nürnberg und Regensburg – die praktischen Kenntnisse der angehenden PKA zu prüfen: im Bereich Warenbewirtschaftung (Rechnungswesen, Warenwirtschaft und Marketing) sowie im Tätigkeitsfeld "Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung" (Abfüllen, Kennzeichnen und Taxieren von Arzneimitteln).
Wenden Sie sich bei Interesse oder weiteren Fragen bitte bis zum 10. Februar 2011 an:
Nadine FreialdenhovenADEXA-Landesvorsitzende Bayern
Neuherbergstr. 48,
80937 München
n.freialdenhoven@adexa-online.de
Hier finden Sie alle Ansprechpartner der ADEXA-Abendsprechstunde.
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