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Katrin Altpeter: Gegen Ketten, Pick up und Light-Apotheken

STUTTGART (cr). Katrin Altpeter (SPD), im grün-roten Kabinett von Baden-Württemberg unter anderem für Gesundheit zuständig, zeigt klare Kante: Von Apothekenketten, Pick-up-Stellen für Arzneimittel und "Light-Apotheken" hält die neue Ministerin im Kabinett von Ministerpräsident Winfried Kretschmann nichts.

Auf dem Portal www.abgeordnetenwatch.de äußerte sich Altpeter zu ihren apothekenpolitischen Positionen. Auf die Frage, was sie von Apothekenketten halte, antwortete die Landesministerin: "Als Heilberufler sind Apothekerinnen und Apotheker dem Gemeinwohl verpflichtet und sollen ihre Tätigkeit nicht primär nach kaufmännischen Aspekten ausüben. Dies sehe ich bei Ketten nur schwer oder gar nicht gegeben. Hier wird nach rein betriebswirtschaftlichen Kriterien agiert." Die Verpflichtung, dem Allgemeinwohl zu dienen, rücke bei Ketten demgegenüber in den Hintergrund.

"Abgabe von Medikamenten gehört in die Apotheke"

Auch Pick-up-Stellen für Arzneimittel lehnt die gelernte Altenpflegerin und Lehrerin für Pflegeberufe ab: Es sei richtig, dass die Hürden zum Betrieb einer Apotheke und an die Anforderungen an die Ausbildung des Apothekenpersonals hoch seien. Altpeter: "Dadurch wird gewährleistet, dass Menschen, die Arzneimittel benötigen, auch qualifiziert beraten und adäquat versorgt werden können." Zudem werde durch die Abgabe von Medikamenten in Apotheken der sorglose Kauf und Umgang mit Arzneimitteln deutlich eingeschränkt. "Daher gehört für mich die Abgabe von Medikamenten weiterhin in Apotheken", so die Ministerin.

Notfalls im Bundesrat gegen "Light-Apotheken"

Mit der anstehenden Novellierung der Apothekenbetriebsordnung möchte Altpeter auch in Zukunft eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung gewährleistet sehen. Bestrebungen, "Light-Apotheken" einzuführen, werde sie sich, falls erforderlich, im Bundesrat entgegenstellen: "Ich halte nichts davon, einzelne Aufgaben, die bisher jede Apotheke erfüllen muss, auslagern zu dürfen. Jede Apotheke muss weiterhin und wie bisher in der Lage sein, die Versorgung – auch die Notversorgung – sicherzustellen."



DAZ 2011, Nr. 23, S. 20

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