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- DAZ 31/2011
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BfArM will Abgabe von OTC-Schmerzmitteln einschränken
Zur Umsetzung hat das BfArM zu einer außerordentlichen Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht (SVA) eingeladen. Einziger Tagesordnungspunkt 27. September 2011: "Einführung einer Begrenzung der Packungsgröße für die OTC-Anwendung von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Phenazon und Propyphenazon – Anpassung an eine Therapiedauer von vier Tagen." Der Ausschuss ist gemäß § 48 AMG vor der Umstufung von Arzneistoffen in der Anlage der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zu hören.
Bereits im Januar 2010 hatte der Ausschuss einen Anlauf zur Begrenzung der OTC-Schmerzmittel unternommen. Vor anderthalb Jahren hatte das Gremium eine Empfehlung zur Begrenzung der Menge der rezeptfrei zu erhaltenden Packungsgrößen ausgesprochen. Danach sollten Packungen nur maximal 10 g Acetylsalicylsäure, 500 mg Diclofenac, 8 g Ibuprofen und jeweils 10 g Phenazon und Propyphenazon enthalten dürfen. Das Bundesgesundheitsministerium schloss sich jedoch der Auffassung des SVA nicht an und verwarf diese Empfehlung. Die jetzt vorgeschlagene Begrenzung auf eine Therapiedauer von vier Tagen würde eine weitere Eingrenzung der Wirkstoffmenge pro OTC-Packung bedeuten.
So darf derzeit eine Packung Diclofenac maximal 20 Tabletten mit 25 mg Wirkstoff enthalten. Eine Verringerung auf eine Therapiedauer von vier Tagen würde laut Expertenmeinung etwa eine Halbierung der Packungsgröße zur Folge haben.
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