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Verwirrung um Auswahlkriterien

HAMBURG (tmb). Die Regelung zur Abgabeverpflichtung bei Importarzneimitteln ist seit dem Beginn des Jahres 2011 durch das AMNOG noch komplizierter geworden. Die daraus resultierenden Missverständnisse sollen nun zu den ersten Retaxationen geführt haben. Dies berichtete der Hamburger Apothekerverein in der vorigen Woche in einem Mitgliederrundschreiben, in dem auch die neue Regelung erläutert wurde.
Foto: DAZ/Schelbert
Die EDV sagts Bei der Frage, ob ein Importarzneimittel das Kriterium "preisgünstig" erfüllt, muss man sich auf die Apotheken-EDV stützen. Der Apothekenverkaufspreis ist dagegen kein Garant.

Das entscheidende Kriterium zur Auswahl von Importarzneimitteln bei der Abgabe ist der Preisabstand zum Originalprodukt. Dieser muss mindestens 15 Euro oder 15 Prozent betragen. Dies bezieht sich jedoch nicht mehr auf die Apothekenverkaufspreise gemäß Arzneimittelpreisverordnung, sondern nach der Neuregelung müssen bei der Bestimmung des Preisabstandes sämtliche Herstellerrabatte berücksichtigt werden, wie der Hamburger Apothekerverein erläutert. Neben dem 16-prozentigen Herstellerrabatt, der alle Importeure gleichermaßen trifft, können dies auch Rabatte aufgrund des Preismoratoriums vom 1. August 2009 sein, sofern der Preis seitdem erhöht wurde. Deshalb können sich die Rabatte bei den sonst vergleichbaren Arzneimitteln verschiedener Importeure deutlich unterscheiden.

Teurer und doch preisgünstig

Nach Informationen des Hamburger Apothekervereins sind Präparate, die die Preisgünstigkeit gewährleisten und die somit gemäß § 5 des Rahmenvertrages nach § 129 Absatz 2 SGB V austauschbar sind, in allen EDV-Systemen entsprechend gekennzeichnet. Dagegen sollten sich Apotheker bei der Auswahl nicht an den Apothekenverkaufspreisen orientieren. Denn es kommen sogar Fälle vor, bei denen ein Import mit höherem Apothekenverkaufspreis preisgünstig im sozialrechtlichen Sinne ist, während ein Import mit geringerem Verkaufspreis nicht als preisgünstig gilt. In einem solchen Fall sei eine Apotheke in Höhe der Differenz der GKV-Erstattungspreise (nach Abzug der Herstellerrabatte) retaxiert worden, heißt es im Rundschreiben des Hamburger Apothekervereins. Daher sollte bei der Auswahl von Importen unbedingt die Kennzeichnung in der EDV berücksichtigt werden.



DAZ 2011, Nr. 32, S. 17

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