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Weiterer Schritt zur Einführung der eGK
Kassen und Ärzte haben sich nun darauf verständigt, dass der Anspruch auf Refinanzierung der Anschaffungskosten auf jeden Fall gesichert ist, wenn das Terminal bis zum 30. September bestellt ist.
Damit die eGK in den Praxen eingelesen werden kann, brauchen die niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten neue Kartenterminals. Für Anschaffung und Installation der Geräte erhalten sie Pauschalen, die sie noch bis 30. September zur Refinanzierung in Anspruch nehmen können. So gibt es für ein stationäres Gerät 355 Euro für Ärzte. Für ein mobiles Gerät gibt es 280 Euro, und für die Installation erstatten die Kassen 215 Euro. Damit dieser Anspruch gesichert ist, soll es nun ausreichen, dass der Arzt das Gerät bis 30. September bestellt hat – voll funktionsfähig installiert muss es noch nicht sein. Darauf haben sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 17. August in Berlin geeinigt.
Wie GKV-Spitzenverband, KBV und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung erklärten, wurde die Regelung notwendig, weil einige Hersteller bei der Auslieferung der Geräte Schwierigkeiten haben. "Diejenigen Praxisinhaber, die sich in den letzten Monaten intensiv mit dem Thema eGK beschäftigt und schließlich für ein Gerät entschieden haben, brauchen ihre Wahl also nicht wegen der Lieferengpässe zu ändern. Gemeinsam mit den Kassen haben wir hier für Klarheit und Verlässlichkeit gesorgt", erklärte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller.
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, betonte, dass es gemeinsames Ziel sei, die eGK "sicher und verlässlich" einzuführen. "Da ist es angemessen, die Fristen so zu verlängern, dass alle Ärzte und Zahnärzte trotz der Lieferschwierigkeiten bei den Lesegeräten problemlos mitmachen können."
Ursprünglich sollte die eGK bereits zum 1. Januar 2004 eingeführt werden. Der Prozess verzögerte sich unter anderem wegen datenschutzrechtlicher Bedenken bekanntlich erheblich. Zuletzt versuchte der Gesetzgeber, im Rahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes Anreize für die Umsetzung zu schaffen. Er beschloss eine Regelung, die vorsieht, dass eine Krankenkasse, die bis Ende 2011 noch nicht an 10 Prozent ihrer Versicherten eine eGK ausgegeben hat, eine Minderung ihrer Verwaltungsausgaben für 2012 um 2 Prozent gegenüber 2010 hinnehmen muss.
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