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Arbeitsministerin plant Trostpflaster

Ursula von der Leyen hat sich für eine Zuschuss-Rente ausgesprochen, mit der niedrige Altersgelder aus Steuermitteln auf 850 Euro aufgestockt werden. Erhalten soll sie, wer 45 Jahre gesetzlich versichert war, davon 30 bis 35 Jahre Beiträge einbezahlt sowie eine Riester- oder Betriebsrente abgeschlossen hat. Doch damit wird das Problem der Altersarmut längst nicht weitflächig genug angegangen.

Die Zielgruppe der Arbeitsministerin ist äußerst klein – und das Problem der Altersarmut betrifft ja vor allem die vielen anderen: diejenigen, die eben nicht so lange einzahlen konnten, und diejenigen, die nicht genug verdienen, um eine Riester-Rente oder Entgeltumwandlung in Betracht ziehen zu können.

Von der Leyens Zuschuss-Rente kann deshalb höchstens ein kleiner Sandsack in der Schutzmauer gegen die wachsende Flut der Altersarmut sein. Weitere größere Bausteine wären ein gesetzlicher Mindestlohn und mehr sozialversicherungspflichtige, anständig entlohnte Arbeitsplätze statt einer Ausweitung des Niedriglohnsektors. Auch die staatliche Förderung für die private und betriebliche Altersvorsorge muss verbessert werden, so dass mehr Bürger diese in Anspruch nehmen.

Nicht zuletzt sind auch die Unternehmen und Betriebe in der Pflicht, ihre soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern wahrzunehmen. Im Apothekenbereich ging der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) mit gutem Beispiel voran und schloss mit ADEXA einen Tarifvertrag zur arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge ab. Wann werden auch die Arbeitgeber in Nordrhein und Sachsen diese Verantwortlichkeit zeigen?


Dr. Sigrid Joachimsthaler

Informationen zur tariflichen Altersvorsorge




DAZ 2011, Nr. 37, S. 94

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