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Apotheker wollen noch genauer prüfen

HAMBURG (tmb). Der Hamburger Apothekerverein ergreift nun Maßnahmen, um die Apotheken vor künftigen Retaxationen zu schützen. Als Reaktion auf Retaxationen von Betäubungsmittelverordnungen bietet der Verein seinen Mitgliedsapotheken einen Handzettel zur Information der Patienten. Darin wird den Versicherten erklärt, warum in bestimmten Fällen Betäubungsmittelrezepte nicht sofort beliefert werden können, sondern erst vom Arzt korrigiert werden müssen.
Foto: DAZ Archiv

Mit einem Rundschreiben vom 27. Oktober übermittelte der Verein eine "Information für Versicherte der Novitas BKK, BKK vor Ort und BKK Hoesch" über "Probleme bei der Erstattung von Schmerzpflastern und anderen Betäubungsmitteln". Mit dem Handzettel werden die Patienten über die besonderen formalen Anforderungen an Betäubungsmittelrezepte informiert. Weiter heißt es, die genannten Krankenkassen würden "selbst bei kleinsten (angeblich) formalen Fehlern" nachträglich die komplette Bezahlung des Rezeptes ablehnen. Dies zwinge die Apotheken dazu, "den Wortlaut der Betäubungsmittelrezepte noch genauer zu prüfen".

In dringenden Fällen, in denen die Abgabe von Betäubungsmitteln erlaubt ist, würden die Patienten unmittelbar versorgt. Doch heißt es weiter in dem Handzettel: "Im Übrigen werden wir Sie aber bitten müssen, mit Ihrem Rezept auch bei kleinsten Ungenauigkeiten noch einmal zum Arzt zu gehen und diese korrigieren zu lassen, weil Ihre Krankenkasse das so verlangt."

Der Hamburger Apothekerverein reagiert damit auf Retaxationen einzelner Betriebskrankenkassen, die sich auf Formfehler beziehen, und wirbt bei den Versicherten um Verständnis für die Position der Apotheker.



DAZ 2011, Nr. 44, S. 22

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