DAZ aktuell

TGL empfiehlt Arbeitsvertragsformulare ohne Hinweis auf Tarifbindung

Foto: TGL Nordrhein
Heidrun Hoch

In ihrem Kommentar (DAZ Nr. 43, S. 113) zum Beitrag der TGL Nordrhein "Die TGL informiert" (DAZ Nr. 42, S. 20) irrt die Adexa, wenn sie meint, Sinn und Zweck aller Tarifgemeinschaften sei, nicht nur Tarifverträge abzuschließen, sondern auch "Tarifbindung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer herzustellen …". Mit dieser Auffassung beachtet die Adexa nicht den gesetzlich geregelten Unterschied zwischen allgemeinverbindlichen und nicht allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.

Die unterschiedlichen, nicht allgemeinverbindlichen Tarifverträge zwischen der Adexa und der TGL Nordrhein bzw. der Adexa und dem ADA, insbesondere die zwischen der Adexa und dem ADA zum 1. Januar 2012 vereinbarte tarifliche betriebliche Altersversorgung, die in Nordrhein, aber auch in Sachsen, nicht gilt, führten dazu, dass Arbeitgeber sich verunsichert zeigten, und wir uns deshalb veranlasst sahen, Klarheit zu schaffen.

Da die Anwendbarkeit der jeweiligen Tarifverträge sich nach dem Organisationsgrad der Arbeitsvertragspartner richtet, ist ein schriftlicher Hinweis nicht nur unnötig, sondern sogar zu vermeiden, weil die jedenfalls zur Zeit im Handel befindlichen Arbeitsvertragsformulare entweder allgemein auf tarifliche Bestimmungen oder allenfalls auf den Bundesrahmentarifvertrag, nicht jedoch auf den Rahmentarifvertrag für den Kammerbezirk Nordrhein verweisen.

Daher sind die Empfehlungen der TGL, Vertragsformulare ohne den Verweis auf eine Tarifbindung zu nutzen, nicht widersinnig, sondern sachgerecht. Denn die Anwendbarkeit der geltenden Tarifverträge – aber eben nur dieser – im Falle beiderseitiger Tarifbindung ist eindeutig und gewollt. Zudem sind die Tarifverträge auch für Arbeitsverhältnisse mit tariflich nicht gebundenen Arbeitnehmern eine unverzichtbare Orientierungshilfe.

Wenn die Adexa die Anzahl der tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse steigern möchte, mag sie ihren Organisationsgrad erhöhen und nicht mit unzutreffenden Beiträgen einen Tarifpartner "abschaffen".

Die Vorwürfe der Adexa sind ungerechtfertigt und brüskierend, deshalb eine unqualifizierte Stimmungsmache, zumal auch noch die Behauptung, die TGL-Vorsitzende habe die "Nachfrage" nicht beantwortet, nicht den Tatsachen entspricht. Die TGL-Vorsitzende reagierte unverzüglich.


Heidrun Hoch, Vorsitzende der TGL Nordrhein



DAZ 2011, Nr. 44, S. 22

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