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DAZ aktuell
BMG überprüft erhöhte Herstellerabschläge
Bekanntlich wurde zum 1. August 2010 mit dem GKV-Änderungsgesetz der gesetzliche Herstellerzwangsabschlag für festbetragsfreie, verschreibungspflichtige Arzneimittel befristet bis 2013 von 6 auf 16 Prozent erhöht. Dies hatte der Gesetzgeber maßgeblich damit begründet, dass diese Arzneimittelgruppe einen überwiegenden Teil der Mehrausgaben der GKV für Arzneimittel verursachen.
Wie es das Gesetz vorsieht (§ 130a Abs. 4 Satz 1 SGB V) überprüft das Ministerium nun nach Maßgabe der Transparenzrichtlinie 89/105/EWG die erhöhten Abschläge. Regelmäßig hat es festzustellen, ob die Abschläge noch erforderlich sind oder ggf. aufzuheben oder zu verringern sind. Dabei hat das Ministerium bei der Bewertung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auch die Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu berücksichtigen.
Nun gibt das Gesundheitsministerium insgesamt 14 Verbänden bis zum 9. Dezember 2011 Gelegenheit zur Stellungnahme, ob und inwieweit eine Absenkung der Herstellerabschläge nach den genannten Maßstäben bereits vor Ablauf des vorgesehenen Geltungszeitraums bis 2013 angezeigt sein könnte.
Die Hauptgeschäftsführerin des Verbands forschender Pharma-Unternehmen (vfa), Birgit Fischer, hatte sich in diesem Jahr bereits mehrfach für eine frühzeitige Beendigung des 16-prozentigen Abschlags ausgesprochen.
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