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AOK ändert Ausschreibung

BERLIN (ks). Die AOK-Gemeinschaft hat mit ihrer sechsten Ausschreibung von Arzneimittel-Rabattverträgen bekanntlich wieder Probleme bekommen. Nachdem mit dem AMNOG die gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über Rabattverträge geändert wurde, sind die pharmazeutischen Unternehmen wieder streitlustiger geworden. Die AOK setzt dennoch darauf, dass ihre neuen Verträge, die fließend an auslaufende Rabattvereinbarungen anknüpfen sollen, pünktlich zum 1. Juni in Kraft treten können. Dazu hat sie nun eine neue Ausschreibung gestartet, die auf die Änderungen bei der Packungsgrößenverordnung reagiert.

Bislang konnte die AOK in ihrem laufenden Ausschreibungsverfahren erst 28 von 87 Substanzen bezuschlagen – die übrigen hängen im vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren. Nun versucht es die AOK mit einer geänderten Ausschreibung für die ausstehenden Wirkstoffe. Die Vertragslaufzeit soll – wie bei den Verträgen, für die bereits Vertragspartner gefunden wurden – am 1. Juni 2011 beginnen und am 31. Mai 2013 enden. Jeder Wirkstoff stellt ein eigenes Fachlos dar. Für jedes Fachlos werden – wie schon zuvor in der Ausschreibung – sieben Teillose (Gebietslose) gebildet. Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der 10. März 2011.

In der Veröffentlichung im Amtsblatt heißt es, die Berichtigungsbekanntmachung sei "Folge einer Abhilfeentscheidung der AOKs, ausgelöst durch gegen die Ausschreibung gerichtete Rügen". Diese Entscheidung beziehe den Entwurf der Fünften Verordnung zur Änderung der Packungsgrößenverordnung, die bis zum 1. März 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sein soll, ein. Zu den noch nicht bezuschlagten Fachlos-Gebietsloskombinationen werde allen interessierten pharmazeutischen Unternehmern Gelegenheit zur erneuten Angebotsabgabe gegeben. Maßgeblich sind die geänderte Vergabebekanntmachung und die neuen Vergabeunterlagen. Die Inhalte der unter dem 23. Dezember 2010 versandten Vorabinformationen seien – soweit sie die noch ausschreibungsgegenständlichen Lose betreffen – obsolet.



DAZ 2011, Nr. 8, S. 22

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