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Barbara Steffens: BMG muss reagieren
"Die Union und die FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Pick-up-Stellen z. B. in Drogerien zu verbieten. Dies ist bisher nicht geschehen. Einzelne Apotheken wehren sich nun und gehen einen ähnlichen Weg, indem sie mit niederländischen Versandapotheken zusammenarbeiten, einfach um sich halten zu können. Hier muss die Bundesregierung endlich reagieren, damit unsere Apothekerinnen und Apotheker in der Lage sind, ihrer Hauptaufgabe, selbst die Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln zu versorgen und nicht Dienstleister für Apotheken in den Niederlanden zu sein, nachkommen zu können", sagte Steffens gegenüber der DAZ.
In NRW selbst will das Gesundheitsministerium mit allen aufsichtsrechtlichen Mitteln gegen "Vorteil24" angehen. Seinen Angaben zufolge haben sich inzwischen bis zu 40 Apotheken in NRW und anderen Bundesländern "Vorteil24" angeschlossen. "Wir treten jetzt in Gespräche mit den Aufsicht führenden Kreisen ein", sagte eine Sprecherin gegenüber der DAZ. Eine "Tütenabgabe" von Arzneimitteln unter Einschaltung eines Dritten sei im Apothekenrecht nicht vorgesehen. Zwar sei der niederländischen Apotheke der Versandhandel mit zugelassenen Arzneimitteln grundsätzlich gestattet. Die deutschen Kooperationspartner "Vorteil24" verstießen jedoch gegen geltende Vorschriften. So seien aus Sicht des Ministeriums Rezeptsammlung, Paketabgabe und Inkassodienste für einen Dritten keine apothekenüblichen Dienstleitungen.
Für den 1. März hat das NRW-Gesundheitsministerium die Kommunen zu einer Sitzung nach Düsseldorf geladen, um gemeinsames Vorgehen zu besprechen.
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