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- AZ 11/2012
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Gesundheitspolitik
ApBetrO: Rheinland-Pfalz schlägt Korrekturen vor
Dabei handelt es sich nach Auskunft des Mainzer Gesundheitsministeriums um "Änderungen im Detail", die die grundsätzliche Zustimmung des SPD-geführten Landes voraussichtlich nicht infrage stellen. Beim Änderungswunsch zum Nacht- und Notdienst geht es dem Vernehmen nach um die Privilegierung für Filialapotheken, die Rheinland-Pfalz zu weit geht.
Die neue Pflicht zur Aufstellung eines Hygieneplans für die Arzneimittelherstellung in Apotheken findet zwar die Zustimmung des Mainzer Gesundheitsministeriums. Ministerin Dreyer drängt aber auf die Verankerung von Sanktionen bei Verstößen.
Der neue § 4 der ApBetrO sieht vor, dass der Apothekenleiter für das Personal und die Betriebsräume, die zur Arzneimittelherstellung genutzt werden, geeignete Hygienemaßnahmen treffen muss, mit denen die mikrobiologische Qualität des jeweiligen Arzneimittels sichergestellt wird. Für die Hygienemaßnahmen ist insbesondere die Häufigkeit und Art der Reinigung der Herstellungsbereiche oder Herstellungsräume und soweit erforderlich, die Häufigkeit einer Desinfektion der Herstellungsbereiche und Herstellungsräume sowie die einzusetzenden Mittel und Geräte festzulegen. Die Maßnahmen sind in einem Hygieneplan schriftlich niederzulegen. Die Durchführung der Hygienemaßnahmen ist regelmäßig zu dokumentieren. Daneben müssen Festlegungen über hygienisches Verhalten am Arbeitsplatz und zur Schutzkleidung des Personals getroffen werden.
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