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Wirtschaft
Vier "Frühjahrs"-Terminsachen
Rentenbeiträge – Wer freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt (hauptsächlich: Selbstständige und Hausfrauen), der kann noch bis Ende März 2012 sein Rentenkonto für 2011 auffüllen – wenn es noch Lücken aufweisen sollte. Der monatliche Mindestbeitrag macht 79,60 Euro aus, der höchste 1097,60 Euro. Ob diese Ausgabe lohnt, richtet sich nach dem Einzelfall. Auf jeden Fall eine Überlegung wert ist die Zahlung für alle, die vor 1984 bereits 60 Monate Beiträge an eine gesetzliche Rentenanstalt überwiesen und seither jeden Monat (wenn auch nur mit Mindestbeiträgen) "belegt" haben, weil sie damit ihre Anwartschaft auf eine Rente wegen einer Erwerbsminderung aufrechterhalten.
Weihnachtsgeld, das 2011 gezahlt wurde, muss – je nach Höhe und wenn der Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel vorsieht – an den Arbeitgeber zurück überwiesen werden, wenn ein Arbeitnehmer vor dem 31. März 2012 aus dem Betrieb ausscheidet. Davon sind Weihnachtsgelder von weniger als einem Monatsgehalt betroffen. Wer eine Gratifikation in Höhe eines Monatsgehaltes bezogen hat, der darf sogar erst zum nächstmöglichen Termin nach dem 31. März 2012 die Firma verlassen, wenn er das Geld behalten will. Ausnahmen von diesen Grundsätzen sind in Tarifverträgen festgelegt.
Märzklausel – Arbeitnehmer, die bis Ende März 2012 eine Sonderzahlung von ihrem Arbeitgeber erhalten (etwa eine Gewinnbeteiligung für 2011), müssen damit rechnen, dass dieser Betrag für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge nachträglich dem Jahr 2011 zugeschlagen wird, wenn er – zusammen mit den laufenden Bezügen – die Beitragsbemessungsgrenze der ersten drei Monate des Jahres 2012 überschreitet. In diesen Fällen kann es sich auszahlen, wenn die Sonderzuwendung erst im April 2012 gutgeschrieben wird, weil dann die Gratifikation nicht auf zwölf Monate aufgeteilt wird, was geringere Beitragsabzüge zur Folge haben kann.
Jahresmeldung – Etwa bis Ende April 2012 sollten die gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer die Durchschrift der "Jahresmeldung" haben, die ihr Arbeitgeber ausstellt. Daraus gehen der Beschäftigungszeitraum sowie die Höhe des 2011 erzielten Arbeitsentgeltes hervor – damit das Rentenkonto auf dem Laufenden bleibt. Für die Prüfung, ob der Verdienst richtig eingetragen wurde, daran denken, dass neben den Löhnen und Gehältern auch Einmalzahlungen (etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld) einzubeziehen sind – insgesamt aber nur jeweils bis zur 2011 maßgebenden Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung von 5500 (neue Länder: 4800) Euro pro Monat. Wichtig: Auch für 400-Euro-Jobs ist eine Jahresmeldung auszustellen. Denn auch dafür wurden Rentenbeiträge gezahlt – wenn auch allein vom Arbeitgeber und mit nur geringen leistungsrechtlichen Folgen für die Versicherten.
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