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- AZ 16/2012
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Gesundheitspolitik
EuGH: Polen muss Import neu regeln
Grundsätzlich verbietet das polnische Recht, ein Präparat aus dem Ausland einzuführen, das in Polen nicht zugelassen ist, soweit es dieselben Wirkstoffe, dieselbe Dosierung und dieselbe Darreichungsform wie ein Arzneimittel aufweist, das in Polen eine Genehmigung für das Inverkehrbringen hat. Insoweit entspricht es den Vorgaben des Gemeinschaftkodex. Eine Ausnahme soll aber gelten, wenn der Preis dieses Arzneimittels im Verhältnis zum Preis des Arzneimittels mit Genehmigung "wettbewerbsfähig" – also geringer – ist. Die EU-Richter stellten nun klar, dass die Ausnahmeregelung des Gemeinschaftskodex allein für medizinisch begründete Einzelfälle gilt. Rein finanzielle Erwägungen rechtfertigten dagegen keine Ausnahme.
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