Gesundheitspolitik

Nachjustieren?

Zappenduster – so stellte sich die Finanzlage der GKV dar, als Schwarz-Gelb an die Regierung kam. Es drohte ein Defizit von satten 11 Milliarden. Entschlossenes Handeln schien unausweichlich. Versicherte und Arbeitgeber wurden zur Kasse gebeten, indem der zuvor gesenkte Beitragssatz wieder auf 15,5% angehoben wurde. Der Pharmaindustrie wurde eine Erhöhung der Zwangsrabatte von sechs auf sechzehn Prozent aufgebrummt, zuzüglich Preisstopp und Preismoratorium. Die Großhandelsmarge wurde gekürzt – mit Folgewirkungen auf die Apotheken, die zusätzlich durch eine Erhöhung des Kassenrabattes belastet wurden. Ärzte und Krankenhäuser erhielten weniger vom Mehr, das ihnen zuvor versprochen worden war.

Inzwischen schwimmen die gesetzlichen Kassen im Geld. Die Überschüsse übersteigen 20 Mrd. Euro. Auch wenn dabei neben den Eingriffen bei den Leistungserbringern auch sinkende Arbeitslosenzahlen und höhere Löhne eine Rolle spielen – Forderungen, die Notopfer bei den Leistungserbringern wenigstens teilweise zurückzunehmen, sind berechtigt.

Doch was will Bahr? Er möchte die von Rot-Grün eingeführte Praxisgebühr (10 Euro beim ersten Arztkontakt im Quartal) abschaffen, stößt damit aber bei Kanzlerin und Koalitionspartner auf Ablehnung. Die Positionen sind allerdings weniger weit auseinander, als es beim ersten Blick scheint. Wenn man genauer hinschaut, wird nur die "ersatzlose" Abschaffung abgelehnt (Spahn, CDU). Das eröffnet Kompromissmöglichkeiten mit der FDP. Fraktionschef Brüderle hatte die Praxisgebühr zwar als "Ärgernis" bezeichnet, hatte aber präzisiert, in der "heutigen Form" sei sie gescheitert. Denn die erwarteten Steuerungseffekte seien ausgeblieben.

Richtig. Und das ist gut so. Denn es war von Anfang an gesundheitspolitisch bedenklich, gleich den ersten Arztbesuch im Quartal mit einer Gebühr zu sanktionieren. Er sollte gebührenfrei bleiben, um zu verhindern, dass Neuerkrankungen zu lange unerkannt bleiben. Bei Folgebesuchen im gleichen Quartal könnte dann eine Gebühr erhoben werden. Ob 5 Euro pro Besuch steuernd und angemessen wären, kann diskutiert werden. Die Entlastung der GKV durch die heutige Praxisgebühr (1,9 Mrd. Euro) müsste sich durch eine sinnvolle Neujustierung dieses Instruments nicht einmal verringern.


Klaus G. Brauer



AZ 2012, Nr. 17, S. 1

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