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- AZ 18/2012
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Recht
Eigenbedarf: Auch wer bereits 40 Jahre in der Wohnung lebt, kann es treffen
(bü). Lebt ein Mann bereits 40 Jahre in einer Wohnung, in der er mittlerweile von seinem Sohn gepflegt wird (der auch dort wohnt), so kann das Eigentümer-Ehepaar dennoch durchsetzen, dass der Mieter ausziehen muss, wenn es die vier Wände für sich und die zwei Kinder benötigt und deswegen Eigenbedarf anmeldet. Auch wenn es eine Härte für den Pflegebedürftigen darstelle, so das Gericht, überwiege das Interesse der Familie, in ihre Wohnung zu ziehen. Das gelte insbesondere dann, wenn die aktuelle Bleibe der Eigentümer zu klein geworden ist, sie durch den Bezug der eigenen Wohnung Geld sparen können und die Schulwege der Kinder deutlich verkürzt werden. Trotz der Leiden des Mieters könne er mithilfe seines Sohnes und aufgrund seiner noch vorhandenen Mobilität und Orientierung den Umzug "meistern".
(LG Frankfurt am Main, 2/11 S 110/11)
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