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- AZ 19/2012
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Recht
"Ärztlicher Kunstfehler": Unterhalt, wenn Sperma nicht vernichtet wurde
(bü). Geburtshelfende Ärzte müssen Unterhaltskosten ersetzen, die einem Mann deswegen entstanden sind, weil seine Ex-Lebenspartnerin sich mit Sperma hat befruchten lassen, welches der Mann "in glücklichen Tagen" in der Klinik abgegeben hatte. Das gelte jedenfalls dann, wenn bei der Abgabe der Proben vereinbart worden ist, dass sie nach einem Jahr vernichtet werden sollten. Ist der Eingriff jedoch erst rund drei Jahre nach der Abgabe vorgenommen worden, so haben sich die behandelnden Ärzte schadenersatzpflichtig gemacht. "Sie waren verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Sperma nicht zu unbefugten Zwecken verwendet wird", so das Gericht.
(LG Dortmund, 4 O 320/10)
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