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Recht
Bankrecht: Dem Kunden eine langfristige Anlage nicht nur "kurz" ausrechnen
(bü). Eine Beratung über das wirtschaftliche Risiko eines voll finanzierten Erwerbs einer vermieteten Wohnung zu Kapitalanlagezwecken durch einen bereits 50-jährigen Käufer mit mittlerem Einkommen darf sich nicht auf die kurzfristige Berechnung der Rentabilität in der ersten Zeit nach dem Wohnungserwerb beschränken. So das Landgericht Berlin. Vielmehr müsse sie das Lebensalter des Käufers, die Laufzeit des Darlehens, die Befristung eines Mietzuschusses und die bis zum Ende der Darlehenslaufzeit konkret in Betracht kommenden Risiken einbeziehen. Das war hier nicht der Fall. Die Mitarbeiter der Vermittlungsfirma hätten es "in vorwerfbarer Weise unterlassen", realistisch aufzuklären. Der Käufer sei noch am selben Tag, an dem er erstmalig auf den Ankauf der Wohnung angesprochen worden sei, "zum Notar gefahren worden". Die Erklärung der Vermittlungsfirma, die Wohnung trage sich aufgrund von Mieteinnahmen und Steuerersparnissen selbst, war falsch. Der Vertrag wurde rückabgewickelt – und ein Strafverfahren in Aussicht gestellt.
(LG Berlin, 1 O 10/11)
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