Gesundheitspolitik

Jetzt ist sie durch

Es war ein langer Weg, den die neue Apothekenbetriebsordnung zurücklegte, mit Irrungen und Wirrungen. Vor zwei Jahren als nicht autorisierter Entwurf aus dem Gesundheitsministerium gesickert und wieder zurückgezogen, dann im Frühjahr des vergangenen Jahres erneut als Positionspapier vorgelegt, bis zum Herbst zum Referentenentwurf gereift und leidenschaftlich diskutiert, hielt sie die Apothekerinnen und Apotheker lange in Atem. Vor allem die im Entwurf noch vorgesehenen Regelungen, die eindeutig zu einer "Apotheke light" oder zu einem System unterschiedlicher Klassen von Apotheken geführt hätten, wie beispielsweise die Minimalanforderungen an Filialapotheken und die unterschiedliche Einbeziehung der Filialen in den Notdienst, konnten durch intensive Arbeit der Verbände schließlich zu Fall gebracht werden und so den Bundesrat überzeugen.

Heraus kam eine neue Apothekenbetriebsordnung, "mit der wir leben können", wie es unsere Berufspolitiker nun immer wieder gerne ausdrücken. Im Klartext: Es ist eine ApBetrO, die nicht allen schmeckt und ihre Ecken und Kanten hat. Manches wird sich noch in der Praxis finden und rütteln müssen. Und: Die meisten Apotheken werden nach dem Inkrafttreten Handlungsbedarf haben.

Da sticht vor allem die Pflicht hervor, ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen: QMS für alle. Das hat Auswirkungen auf die Rezeptur, Defektur (Ringversuche) und hört bei der Beratung nicht auf (Pseudo-Customer). Zu überprüfen ist, ob bauliche Veränderungen anstehen: raumhohe Abtrennung der Rezeptur, getrennter Teeabfüllplatz, Maßnahmen zur weitestgehenden Verhinderung des Mithörens bei der Beratung (was auch immer das heißt), um nur einige zu nennen. Ein Hygieneplan wird Vorschrift. Die Rezepturherstellung wird aufwendiger (Plausibilitätsprüfung, Dokumentation und Kennzeichnung), die Defektur für einige nicht mehr interessant. Und: Die Beratungspflicht ist klarer formuliert. Jedem Kunden muss Beratung aktiv angeboten werden.

Einige dieser Neuregelungen geben Spielraum für Interpretationen. Das fängt beim Verhindern des Mithörens bei der Beratung an und hört bei der nun gestrichenen Liste der Laborgeräte nicht auf. Da könnte Potenzial drin sein für Dispute zwischen Pharmazierat und Apotheker. Und was den Botendienst (der auf den Einzelfall beschränkt bleibt) für die Auslieferung zum Patienten nach Hause betrifft, lässt sich schon jetzt voraussehen, dass es täglich tausende von dringenden Einzelfällen geben wird. Manche Regelungen wird man wohl nur mit Augenmaß lösen können …


Peter Ditzel



AZ 2012, Nr. 20, S. 1

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