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Gesundheitspolitik
Risse im ABDA-Haus
Die Bauarbeiten auf dem Grundstück Jägerstraße 48 liegen zur Zeit offenbar still. Auch andere benachbarte Häuser sollen von Bauschäden betroffen sein. Mit einem Theodoliten werden jetzt regelmäßig die Schäden am Mauerwerk vermessen und Kontrollen durchgeführt, ob ein Absinken des Fundaments droht. Wie es jetzt mit den am Apothekerhaus entstandenen Schäden weitergeht, ist offen. Glück im Unglück für die ABDA: Jetzt muss sie wenigstens nicht für die Schäden haften. Auf die Frage nach den Gefahren für das Apothekerhaus und den dort arbeitenden ABDA-Mitarbeitern antwortete ein Bauarbeiter: "Eigentlich besteht keine Gefahr, es sei denn das ganze Haus stürzt ein."
Die Veröffentlichung der ABDA-Kaufabsichten für das Nachbargrundstück in der "Deutschen Apotheker Zeitung" und auf DAZ.online sorgten vor über einem Jahr für großen Ärger und trugen mit dazu bei, dass die Mitgliederversammlung am 23. Februar 2011 nach kontroverser Diskussion schließlich den Kauf ablehnte. Zuvor hatte sich der ABDA-Vorstand in einem Argumentationspapier für den Bau eines sechsstöckigen Erweiterungsbaus auf dem Nachbargrundstück stark gemacht.
Umstritten waren die hohen Gesamtkosten des Projektes von 23,5 Millionen Euro. Außerdem wurde kritisiert, dass das Projekt angesichts der wirtschaftlichen Lage vieler Apotheken aufgrund des AMNOG nicht in die politische Landschaft passe und das Image der Apotheken weiter beschädigen könnte. Der Gesamtpreis von 23,5 Millionen Euro für die geplante Erweiterung setzte sich zusammen aus 11,8 Millionen Euro für das Grundstück und 11,7 Millionen Euro Baukosten für den Bürokomplex. Bauliche Risiken spielten damals keine Rolle.
Entstehen sollte auf dem Grundstück Jägerstraße 48 ein sechsgeschossiger Bürokomplex mit 2890 Quadratmeter Bürofläche. Finanziert werden sollte das Projekt jeweils zur Hälfte über die Versorgungswerke Westfalen-Lippe und die Versorgungskammer Bayern. In dem elfseitigen Argumentationspapier der ABDA-Führung wurde der Kauf des Nachbargrundstücks mit dem "steigenden Bedarf an Räumlichkeiten" gerechtfertigt.
An den Vorzügen des eigenen Kauf-Konzepts bestand aus Sicht der ABDA-Führung vor einem Jahr kein Grund für Zweifel: "Kauf und Bebauung des Grundstücks Jägerstr. 48 überfordern die ABDA wirtschaftlich nicht und sind solide finanziert. Sie stellen eine Investition in die Arbeits- und Zukunftsfähigkeit der gemeinsamen Geschäftsstelle von ABDA, BAK und DAV und damit der Apothekerschaft dar."
Heute dürfte die ABDA klüger und froh darüber sein, zum Kaufverzicht gedrängt worden zu sein. Vermutlich wären die derzeitigen Bauschäden auch beim Neubau des Bürokomplexes entstanden. Dann wäre jetzt die ABDA dafür haftbar.
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