Recht

Berufsunfähigkeitsversicherung: Erbkrankheiten müssen angegeben werden

(bü). Schließt ein Mann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab und hat er zehn Tage zuvor die Diagnose erhalten, an einer Erbkrankheit zu leiden (hier an einer Gen-Erkrankung am Gehirn), so ist der Vertrag zwischen Kunden und Versicherer nicht wirksam. Wegen der arglistigen Täuschung durch den Versicherungskunden (er hatte im Fragebogen alle mit der Erkrankung einhergehenden Untersuchungen und Krankheitssymptome verschwiegen), sei der Vertrag nichtig.


(Saarländisches OLG, 5 W 220/11-98)



AZ 2012, Nr. 25, S. 4

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