Gesundheitspolitik

Walgreens steigt bei Alliance Boots ein

Stefano Pessina: Wichtiger Schritt zum globalen Branchenführer im Gesundheitswesen

London (jz). Die größte US-Drogeriekette Walgreens und der britische Pharmahandelsriese Alliance Boots tun sich zusammen. Am 19. Juni gaben die beiden Unternehmen bekannt, künftig die Stärken und Kompetenzen beider Unternehmen zu verbinden. Die gemeinsame Zukunftsvision: Erster globaler Pharma- und Pflegeproduktekonzern.

Gemeinsame Zukunft Greg Wasson (rechts), Präsident und Firmenchef von Walgreens, und Stefano Pessina, Alliance Boots-Firmenchef. Foto: www.globalhealthandwellbeing.com

Walgreens investiert dafür rund 6,7 Milliarden Dollar – bestehend aus vier Milliarden in bar, der Rest in Aktien. Das US-Unternehmen erhält im Gegenzug 45 Prozent der Alliance Boots Anteile. Das behördliche Genehmigungsverfahren für die Erstinvestition soll voraussichtlich bis zum 1. September 2012 abgeschlossen sein. In den kommenden drei Jahren hat das Unternehmen darüber hinaus die Option, die restlichen 55 Prozent des britischen Konzerns zu übernehmen. Beim aktuellen Aktienkurs dürften auf Walgreens dann weitere 9,5 Milliarden Dollar zukommen.

Für Alliance Boots-Firmenchef Stefano Pessina ist die neue Partnerschaft ein wichtiger Schritt bei der Verwirklichung der Vision, ein globaler Branchenführer im Gesundheitswesen zu werden. Er und der US-Finanzinvestor KKR halten derzeit noch je 50 Prozent der Unternehmensanteile. "Ich glaube fest daran, dass diese Transaktion weitere erhebliche Wachstumschancen bietet und einen sehr positiven Meilenstein für die ganze Gesundheitsbranche markiert", so Pessina.

Er hatte bereits bei der Bilanzpressekonferenz Mitte Mai in London verkündet, einen neuen globalen Partner zu suchen. Man führe bereits Gespräche mit interessierten Unternehmen, allerdings sei die Suche nicht leicht, denn "man muss auch eines finden, das übernommen werden will". Alliance Boots ist unter anderem der Mutterkonzern des deutschen Pharmagroßhändlers Anzag.



AZ 2012, Nr. 26, S. 8

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