Recht

"Unzumutbar", wenn Existenzminimum gefährdet

(bü). Die Regelung, dass nur solche Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung das steuerpflichtige Einkommen mindern, die den Betrag der zumutbaren Eigenbelastung des Steuerzahlers übersteigen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der klagende Steuerzahler, der entsprechend seinem Einkommen eine zumutbare Belastung in Höhe von 11.576 Euro vorgerechnet bekam, wehrte sich: Durch diese Regelung trete in nahezu keinem denkbaren Fall eine steuerliche Entlastung ein: bei niedrigen Einkommen fielen per se keine Steuern an, bei höheren Einkommen verhindere die Zumutbarkeitsschranke eine steuerliche Entlastung. Das Niedersächsische Finanzgericht bezog sich auf das Bundesverfassungsgericht, das entschieden habe, dass die Regelung verfassungsrechtlich unbedenklich sei, "soweit dem Steuerpflichtigen ein verfügbares Einkommen verbleibt, das über dem Regelsatz für das Existenzminimum liegt".


(Niedersächsisches FG, 2 K 19/11)



AZ 2012, Nr. 27, S. 4

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