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- AZ 3/2012
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Recht
Die 2010er Nullrunde ist nicht zu beanstanden
(bü). Es verstößt weder gegen das Grundrecht auf Eigentum noch gegen europäisches Recht, wenn im Rahmen einer Rentenanpassung Altersrentner und Pensionäre unterschiedlich behandelt werden. So vom Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden, nachdem gegen die gesetzlich verordnete "Nullrunde" zur Jahresmitte 2010 für die gesetzlichen Renten geklagt worden war. Zum 1. Juli 2010 hätte der Gesetzgeber die Renten sogar senken dürfen. Und einen Vergleich mit den ehemaligen Beamten hielten die Richter sogar für unzulässig, da beide Systeme nicht miteinander vergleichbar seien.
(LSG Baden-Württemberg, L 11 R 267/11)
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