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- AZ 30/2012
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Gesundheitspolitik
Ersatz für Anapen: AOK übernimmt Zuzahlung
Anfang Juni hatte das BfArM Patienten mit einem Adrenalin-Autoinjektor Anapen® zur sofortigen Behandlung anaphylaktischer Notfälle zum Austausch gegen ein anderes geeignetes Arzneimittel geraten. Bei einigen Chargen der betroffenen Produkte (Anapen® 300 μg Adrenalin in 0,3 ml Injektionslösung, Fertigspritze und Anapen® Junior 150 μg Adrenalin in 0,3 ml Injektionslösung, Fertigspritze) bestehe das Risiko, dass die Adrenalinlösung bei einem anaphylaktischen Notfall nicht oder nicht in hinreichender Menge abgegeben werde und damit keine erfolgreiche Behandlung des Schockzustandes erfolge.
Der Hersteller Lincoln Medical Limited rief daraufhin alle noch haltbaren Chargen des Arzneimittels zurück. Nach Meldung der AOK weigert sich das Unternehmen seither, für die Kosten des Ersatzmedikaments aufzukommen. "Um finanziellen Schaden von unseren Versicherten abzuwenden, springt die AOK an dieser Stelle ein", erklärte nun Deh. Betroffenen, die die Spritze gegen ein anderes Medikament austauschen müssten, erstatte die Kasse daher die Zuzahlung. Wegen des "inakzeptablen" Verhaltens des Herstellers beraten die Krankenkassen nun über "gemeinsame juristische Schritte", so Deh.
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