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- AZ 31/2012
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Recht
Bankrecht: Beknabberter Geldschein verliert seinen Wert (nicht)
(bü). Hat die Katze eines Mannes (angeblich) einen 500-Euro-Schein zerfetzt und aufgefressen, so verliert der Schein seinen Wert, wenn sich herausstellt, dass die restlichen, bei der Bank vorgelegten Teile, von verschiedenen Banknoten stammen, und außerdem weniger als 50 Prozent Papiermaterial vorhanden ist. Grundsätzlich ist eine beschädigte Banknote nur dann zu ersetzen, wenn die vorgelegten Teile mehr als 50 Prozent einer Banknote darstellen.
(VwG Frankfurt am Main, 1 K 2838/08)
AZ 2012, Nr. 31/32, S. 5
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