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Recht
Schenkungsteuerrecht: Eine "Kettenschenkung" kann sparen helfen
(bü). Schenkt ein Vater seinem Sohn ein Grundstück und überträgt dieser sogleich einen halben Anteil davon auf seine Frau, ohne dass er dazu von seinem Vater aufgefordert worden ist, so braucht der Sohn die Schenkung in halber Höhe nicht zu versteuern, weil er als "Durchgangsperson" zwischen Schenker und Beschenkter und in dieser Höhe "nicht bereichert" war. Seine Frau hat den halben Anteil demnach nicht von ihrem Schwiegervater geschenkt bekommen (was einen niedrigen Schenkungsteuerfreibetrag zur Folge gehabt hätte), sondern von ihrem Mann (was den höchsten Freibetrag ergab und deshalb hier keine Steuerzahlung zur Folge hatte).
(BFH, II B 60/11)
AZ 2012, Nr. 31/32, S. 4
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