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Recht
Banken: Keine "Bearbeitungsgebühr" für Kreditantrag
(bü). Banken sind nicht berechtigt, für die Bearbeitung des Kreditantrags eines Kunden eine "Bearbeitungsgebühr" zu erheben. Das Oberlandesgericht Dresden sieht in der "Bearbeitung" keine Leistung für den Kunden, sondern einen Aufwand im eigenen Interesse. Die beklagte Sparkasse, die gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt hatte, zog dieses Rechtsmittel inzwischen zurück, so dass das Dresdner Urteil rechtskräftig wurde.
(OLG Dresden, 8 U 562/11)
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