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- AZ 43/2012
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Recht
Scheidung: Weinkeller des Mannes wird nicht aufgeteilt
(bü). Hat sich ein Mann während der Ehe ausschließlich allein um sein Hobby, einen wertvollen Weinkeller, gekümmert, so hat seine Frau im Falle der Scheidung keinen Anspruch auf den halben Wert des Kellers. (Hier lagerten sehr teure Weine, insgesamt wurde der Keller auf rund 500.000 € geschätzt.) Zwar seien Haushaltsgegenstände bei einer Scheidung aufzuteilen. Ein Hobby jedoch, um das sich ein Ehepartner komplett allein gekümmert, und das durch intensive Pflege einen bestimmten Wert erreicht hat, muss bei dem anderen, der während der Ehe kaum Interesse daran gezeigt hatte, nach der endgültigen Trennung nicht zu Buche schlagen.
(AmG München, 566 F 881/08)
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