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Gesundheitspolitik
Schiedsstelle in der Schwebe
Er werde auf keinen Fall eine weitere volle Amtszeit von vier Jahren absolvieren, sagte Rekonvaleszent Daubenbüchel. Über die Verlängerung von Daubenbüchels Ehrenamt als unabhängiger Vorsitzender der Schiedsstelle könnte es so auch zum Konflikt zwischen GKV-Spitzenverband und DAV kommen. Denn die Regelungen sehen keine automatische Verlängerung der Amtszeit vor.
"Über den Vorsitzenden und die zwei weiteren unparteiischen Mitglieder sowie deren Stellvertreter sollen sich die Vertragspartner einigen", heißt es in Paragraf 129 SGB V unter der Überschrift "Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung". In der Vergangenheit zeigte sich Daubenbüchel gegenüber den Argumenten der Apotheker aufgeschlossen. Der GKV-Spitzenverband könnte daher Interesse an einer Neubesetzung der Position haben.
Entscheidung bis Jahresende fraglich
Der DAV kündigte letzten Donnerstag an, sich umgehend mit Daubenbüchel in Verbindung zu setzen. Dann muss der DAV einen Schriftsatz zum Konflikt um den Kassenabschlag an die Schiedskommission fertigen. Dazu kann der GKV-Spitzenverband Stellung nehmen. Ob die Zeit bis zum Jahresende für einen neuen Schiedsspruch zum Kassenabschlag reicht, ist daher fraglich. Zur aktuellen Situation der Schiedsstelle, die ein Büro beim GKV-Spitzenverband unterhält, kann man dort seit Tagen keine Auskunft geben. Die Schiedsstelle sei erst ab diesem Montag wieder besetzt, hieß es letzte Woche.
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