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Gesundheitspolitik
Seit 50 Jahren die Werbung im Blick
Der Vereinsvorsitzende Norbert Pahne hob als ein besonderes Highlight der Vereinshistorie die Kürzung des Pflichttextes bei der Publikumswerbung hervor. Der Pflichtsatz "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker." hat auch in der Apothekerschaft große Bedeutung erlangt. Er machte die seinerzeit noch vorgesehene ausführliche Darstellung der Pflichtangaben entbehrlich.
Das Heilmittelwerbegesetz im Spiegel der Zeit
Einen Überblick über die Entwicklung des Heilmittelwerbegesetzes gab Ministerialrat Hans-Peter Hofmann aus dem Bundesgesundheitsministerium. Das Gesetz ist sogar noch etwas jünger als Integritas – es wurde 1965 aus der Taufe gehoben. Einiges hat sich an diesem Stammgesetz mittlerweile verändert. Doch es gibt auch Grundaussagen, die bis heute ihre Gültigkeit haben – etwa, dass das Arzneimittel "eine Ware besonderer Art" darstellt und Interessen der Volksgesundheit eine Sonderregelung erfordern und rechtfertigen. 1978 wurde der Katalog der Pflichtangaben eingeführt, um die Arzneimittelwerbung zu versachlichen. Auch die Erinnerungswerbung wurde als Erleichterung gesetzlich verankert. Erst 1990 wurde der Pflichttext zum Hinweis zu Risiken und Nebenwirkungen eingefügt. Später folgten Änderungen in immer kürzerer Abfolge. 2005 wurde etwa das auch für Apotheken relevante Verbot der Annahme von Geld- und Naturalrabatten eingeführt. Zuletzt erfuhr das Heilmittelwerbegesetz im Rahmen der erst im Oktober in Kraft getretenen "16. AMG-Novelle" bedeutsame Änderungen aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben. Hofmann betonte, dass trotz aller Änderungen und Anpassungen Sonderregelungen für Arzneimittel als Ware der besonderen Art beibehalten werden müssen.
Neben dem Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) und dem Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für besondere Zwecke e.V. (Diätverband) sind 60 Einzelfirmen Mitglieder von Integritas. Schwerpunkt der Vereinsarbeit ist die Werbenachkontrolle der Publikumswerbung für Arzneimittel und verwandte Produkte in allgemein zugänglichen Medien. In Einzelfällen, insbesondere solche von grundsätzlicher Bedeutung, werden auch Wettbewerbsverstöße in der Fachkreiswerbung, also etwa gegenüber Ärzten und Apothekern, verfolgt. Zudem setzt sich der Verein für die werbetreibende Industrie auch im Bereich der Politik und im Dialog mit den Aufsichtsbehörden ein.
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