Gesundheitspolitik

Zyto-Prozess gegen Apotheker unterbrochen

Braunschweig (dpa/ks). Ein Prozess gegen einen Apotheker, der aus in Deutschland nicht zugelassenen Krebsmitteln Zubereitungen hergestellt hatte, ist am 22. November kurz nach Beginn wieder unterbrochen worden. Die Verteidigung stellte bei der Verhandlung vor dem Landgericht Braunschweig einen Befangenheitsantrag, über den noch beraten wird.

Der Apotheker ist angeklagt, weil er in großem Stil Zytostatika hergestellt und dafür importierte, in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel, verwendet hat. Im Anschluss soll er die Kassen durch Falschabrechnungen in den Jahren 2002 bis 2007 um einen Betrag von mehr als 1,6 Millionen Euro betrogen haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Frühjahr 2010 Anklage gegen den Pharmazeuten erhoben. Im August 2011 startete vor der Wirtschaftsstrafkammer der Prozess. Dieser wurde aber nach acht Verhandlungstagen wegen einer Erkrankung des Angeklagten unterbrochen. Nun wurde der Fall wieder aufgenommen – jedenfalls kurzzeitig. Es bleibt abzuwarten, wie über den Befangenheitsantrag entschieden wird.

Der Bundesgerichtshof hatte im September den Freispruch für einen Apotheker in einem entsprechend gelagerten Fall aufgehoben. Er hält einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und möglicherweise auch einen Betrug für gegeben.



AZ 2012, Nr. 48, S. 3

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