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Gesundheitspolitik
Ab Februar wird abgerechnet
Die Rahmenvereinbarung regelt unter anderem technische Fragen. Unter anderem findet sich ein Rechenexempel, wie der Apothekenverkaufspreis zu ermitteln ist: nämlich "unabhängig vom Erstattungsbetrag auf Grundlage des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers". Doch als der GKV-Spitzenverband in dieser Sache noch einmal beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) nachhakte und dieses plötzlich erklärte, Grundlage für die Handelszuschläge, Mehrwertsteuer und Patientenzuzahlungen müsse der Erstattungsbetrag sein, wendete sich das Blatt. Der GKV-Spitzenverband sah sich den Rücken gestärkt – doch bei den anderen Verbänden konnte er sich mit dieser Auffassung nicht durchsetzen. Die Herstellerverbände wollen ihre Listenpreise, wo es geht noch am Leben erhalten – schließlich schaut das Ausland noch immer auf sie. Und auch die Apotheker und Großhändler wollen ihre Margen lieber auf Basis des höheren Listenpreises berechnet wissen. Daraufhin wandte sich der GKV-Spitzenverband abermals ans BMG – diesmal mit der Bitte, für eine gesetzliche Klarstellung zu sorgen. Bislang kam aus dem BMG aber nur die Botschaft, man solle die nötigen Umsetzungsschritte zur Einführung der Erstattungsbeträge "zeitnah einleiten".
In ihrer gemeinsamen Mitteilung beklagen nun DAV, Phagro, BAH, Pro Generika und vfa, dass der GKV-Spitzenverband den Wortlaut des Gesetzes und Verträge – die er selbst unterschrieben habe – ignoriere. Nach Klärung administrativer und steuerlicher Fragen in den letzten Wochen seien nun die Voraussetzungen für die Abrechnung ab 1. Februar 2013 geschaffen. Im November seien die Mitgliedsunternehmen bereits über die technische Abwicklung der ausgehandelten Rabatte informiert worden. Die Verbände versichern: "Die Hersteller werden die in der Zwischenzeit fälligen Rabatte nacherstatten."
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