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Gesundheitspolitik
Das Fiasko geht weiter: Aus für Pick up-Vorschlag der ABDA
In der Vergangenheit – zuletzt auf dem Kongress zum 150-jährigen Jubiläum der DAZ – hatte Bahr die ABDA regelmäßig aufgefordert, dem Ministerium konkrete Vorschläge zur Pick up-Problematik zu unterbreiten. Das war ungewöhnlich genug, erwehrt sich die Politik doch ansonsten immer des Vorwurfs, Gesetze von Interessen- oder Berufsverbänden vorformulieren zu lassen. Seit der letzten Bundestagswahl war die Umsetzung der Vereinbarung im schwarz-gelben Koalitionsvertrag, Pick up-Stellen zu verbieten, immer wieder an verfassungsrechtlichen Bedenken der Ministerien der Justiz und des Inneren (BMJ und BMI) gescheitert. Zum Apothekertag 2011 hatte die ABDA dem BMG schließlich einen konkreten Regelungsvorschlag präsentiert, um den gordischen Knoten von Arzneimittelsicherheit und vermeintlicher Berufsfreiheit (der Pick up-Betreiber) zu zerschlagen. Allerdings wurde die konkrete Formulierung ihrer Juristen von der ABDA-Spitze zunächst nicht publik gemacht – man wolle sich, wie es hieß, den ausgetüfftelten Vorschlag vorab nicht zerreden lassen. Mit ihrer Taktik ist die ABDA jetzt offensichtlich gescheitert. Wie es aus gut unterrichteten Kreisen heißt, hat insbesondere das Verfassungsressorts des mit dem BMG "befreundeten" FDP-geführten BMJ auch gegen das neue "ABDA-Modell" weitreichende rechtliche Bedenken. Der Vorschlag sei, wie es heißt, "tot, mausetot".
"Pick up" auf dem ApothekenRechtTag 2012Rechtliche Fragen rund um die Pick up-Problematik sind auch Gegenstand des ApothekenRechtTags 2012, der am Freitag, 9. März im Rahmen der INTERPHARM in Frankfurt stattfindet:
Professor Hilko J. Meyer, Frankfurt/Main, referiert zum Thema Zur Sprache kommt dabei u. a. das Verhältnis von Versandhandel und Pick up, welche Bedeutung das dm-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für die Problematik hat und welche Lösungen sich anbieten, um Pick up-Stellen verfassungskonform verbieten zu können. Für die Diskussion ist ausreichend Zeit vorgesehen! |
Gleichstellung von Pick up und Rezeptsammlung ist gescheitert
Der Versuch, Pick up-Stellen rechtlich wie Rezeptsammelstellen zu behandeln und unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen, ist somit gescheitert. Ohnehin wären bei einer Verankerung von Pick up-Restriktionen in der Apothekenbetriebsordnung ausschließlich Apotheken die Adressaten der Regelung gewesen – nicht auch die apothekenfremden Pick up-Betreiber. Für sie kommen apothekenrechtliche Vorschriften naturgemäß nicht zur Anwendung – und hinter den Pick up-Betreibern stehen ausländische Versandapotheken, für die deutsches Apothekenrecht nicht gilt (oder kaum vollstreckbar ist). Und schließlich haben Kritiker des ABDA-Pick up-Vorschlags schon früh darauf hingewiesen, dass die Regelung Umgehungsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet hätte.
Prinzip Hoffnung
Wie es in Sachen Pick up jetzt weitergeht, steht in den Sternen. Ratlosigkeit macht sich breit. Bis zum Redaktionsschluss wollte sich die ABDA zum Scheitern ihres Modells auf Anfrage nicht äußern. Bei ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf gilt weiterhin das Prinzip Hoffnung. Zum Thema Pick up äußerte sich Wolf letzte Woche im DAZ-Interview: "Ich halte Herrn Bahr nach wie vor für einen glaubwürdigen Mann und gehe davon aus, dass er Wort hält. Warten wir ab. Die Hoffnung stirbt zuletzt." Eine offizielle Stellungnahme des BMG zum ABDA-Vorschlag liegt in der Jägerstraße noch nicht vor, wie Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz auf Anfrage der AZ mitteilte. Vorher wolle man sich zu weiteren Schritten in Sachen Pick up nicht äußern.
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