Recht

Der Chef darf den "gelben Schein" schon am ersten Tag verlangen

(bü). Ein Arbeitgeber hat das Recht, von einer Mitarbeiterin, die sich "krank meldet", zu verlangen, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt am ersten Tag der behaupteten Krankheit vorzulegen – auch ohne besonderen Anlass. In dem Fall vor dem Landesarbeitsgericht Köln hatte eine Arbeitnehmerin vergeblich eine Dienstreise beantragt und sich für den nicht genehmigten Tag schließlich als arbeitsunfähig gemeldet. Der Arbeitgeber forderte sie daraufhin auf, künftig am ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest vorzulegen – zu Recht.


(LAG Köln, 3 Sa 597/11)



AZ 2012, Nr. 9, S. 4

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.