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Festzuschlag jetzt anpassen!

BERLIN (tgl/daz). Der Vorstand der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) wandte sich in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler, den Festzuschlag auf verschreibungspflichtige Arzneimittel (8,10 Euro) unverzüglich anzupassen. Die TGL macht die Forderung u. a. an den gestiegenen Personalkosten fest. Hier das Schreiben im Wortlaut:

"Sehr geehrter Herr Minister Dr. Rösler, die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein wird in ihrer Verantwortung für Tarifverträge von der Gewerkschaft (Adexa) zurzeit aufgefordert, schnellstens verhandlungsfähige Angebote vorzulegen. Diese Aufforderung war u. a. Thema der Jahreshauptversammlung der TGL am 15. Februar 2012. Nach eingehender Auseinandersetzung mit der wirtschaftlichen Situation öffentlicher Apotheken wurde einstimmig folgende Resolution verabschiedet:

Die Hauptversammlung der TGL Nordrhein fordert das Ministerium für Wirtschaft und Technologie auf, unverzüglich die seit Jahren überfällige, gesetzlich fixierte Anpassung des Festzuschlages auf verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel (von zurzeit 8,10 Euro) vorzunehmen. Begründung: Der durch die Umstellung der Arzneimittelpreisverordnung zum 1. 1. 2004 festgesetzte Festzuschlag für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel muss gemäß § 78 Abs. 1 AMG, Satz 2, den ‚berechtigten Interessen [auch] der Apotheken Rechnung tragen’. Das ist seit Jahren nicht mehr der Fall.

80 Prozent aller Umsätze in Apotheken werden mit verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln (Rx-FAM) generiert. Der Festzuschlag von 8,10 Euro pro abgegebenem Rx-FAM ist seit 2004 nicht erhöht worden. Allein die Personalkosten sind im Zeitraum 2002 bis 2011* gesamtdeutsch um ca. 28 Prozent gestiegen. Gem. § 78 Abs.1 AMG, Satz 2, ‚wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, den Festzuschlag entsprechend der Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung anzupassen.’

Folge der längst überfälligen Anpassung nach §78 AMG ist, dass die Apotheken ihren Mitarbeitern in der aktuellen Tarifrunde nicht einmal mehr den Inflationsausgleich zugestehen können. Wir fordern Planungssicherheit, um in der aktuellen Tarifrunde angemessen verhandeln zu können. Wir bitten Sie dringend um Stellungnahme als Basis zum Einstieg in unsere Tarifverhandlungen.


Dr. Heidrun Hoch, Vorsitzende der TGL Nordrhein"


* Wir haben als Basisjahr 2002 gewählt, weil bei der Festlegung des Fixzuschlags Daten aus 2002 zur Verfügung standen.



DAZ 2012, Nr. 12, S. 20

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