DAZ aktuell

BMG: Rabattverträge fördern den Wettbewerb

Bundesregierung tritt Bedenken der GrünenFraktion entgegen

BERLIN (jz). Die Bundesregierung sieht den Generikawettbewerb durch Arzneimittel-Rabattverträge nicht behindert. Die Verträge wirkten vielmehr "generell wettbewerbsfördernd", heißt es in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG) Ulrike Flach (FDP) auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion. Darüber, wie sich Rabattverträge zwischen Kassen und Originalherstellern in den letzten Jahren konkret entwickelt haben, liegen der Bundesregierung allerdings keine Informationen vor.

Die Grünen-Fraktion hatte sich für ihre Kleine Anfrage auf ein IGES-Gutachten im Auftrag von Pro Generika gestützt. Danach wird der Markteintritt von generischen Konkurrenzprodukten durch den Abschluss von Rabattverträgen vor Patentablauf mit Laufzeiten über den Ablauf des Patentes hinaus behindert. "Es ist nicht erkenntlich, dass das IGES-Gutachten diese in der Praxis mögliche Ausgestaltung von Rabattverträgen bei der Bewertung von Altoriginalverträgen berücksichtigt", so die Antwort von Flach. Sie verweist darauf, dass die Kassen selbst dafür verantwortlich sind, die Wirtschaftlichkeit der Rabattverträge zu überwachen. So könnten sie zusätzliche Rabattklauseln oder auch die Beendigung des Vertrages für den Fall des Patentablaufes vereinbaren.

Im Auge hatten die Fragesteller zudem Biosimilars, für die vergleichsweise hohe Aufwendungen für Entwicklung und Zulassungsverfahren bestehen. Diese führten dazu, dass die Markteinführung meist erst deutlich nach Patentablauf stattfinde und zudem nur wenige Anbieter vorhanden seien, konstatierte die Grünen-Fraktion. Sie forderte die Regierung daher auf, darzulegen, wie sie zu einer – von Seiten der Biosimilar-Hersteller vorgeschlagenen – zweijährigen Karenzzeit zwischen Markteinführung des ersten Biosimilars und der Rabattausschreibung stehe. In diesem Zusammenhang verweist Flach nun auf die bestehenden "sehr flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten von Rabattverträgen durch die Krankenkassen". Auch ohne eine Vereinbarung von Rabattverträgen bestehe für die Hersteller der Vergleichsarzneimittel die Möglichkeit, ihre Preise entsprechend abzusenken und so die Marktdurchdringung der Biosimilars zu beeinflussen. Weiterhin sei die Förderung von Biosimilars in Arzneimittelvereinbarungen nach § 84 Abs. 1 SGB V bereits durch Mindest-Verordnungsquoten geregelt worden. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen müssten nun abgewartet werden, argumentiert Flach. Sie gibt außerdem zu bedenken, dass Arzneimittel nicht allein für den deutschen, sondern zumindest für den europäischen Markt entwickelt würden – es stehe in der Verantwortung der Krankenkassen, diesbezüglich den Markt zu beobachten.

Die Grünen fragten auch nach Informationen der Bundesregierung über die Entwicklung von Portfolioverträgen der gesetzlichen Krankenkassen. Aus dem BMG heißt es dazu, alle bundesunmittelbaren Krankenkassen wirkten auf eine Ausschreibung der Rabattverträge und auf eine Beendigung der Portfolioverträge hin. "Soweit bei einigen Krankenkassen noch Portfolioverträge bestehen, handelt es sich um Altfälle, um deren Beendigung die Krankenkassen bemüht sind", so die Staatssekretärin.

Bender: Keine differenzierte Bewertung

Die Grünen-Sprecherin für Gesundheitspolitik, Biggi Bender, ist mit der Antwort aus dem BMG nicht zufrieden: Obwohl ihr die nötigen Informationen fehlten, um Rabattverträge differenziert bewerten zu können, schlussfolgere die Regierung, dass kein Handlungsbedarf bestehe. "Aus unserer Sicht aber wäre es in jedem Fall notwendig, das Marktgeschehen beim Patentablauf von Originalprodukten umfassend zu beobachten und regelmäßig zu überprüfen, ob Handlungsbedarf, etwa bei den für Rabattverträge geltenden gesetzlichen Regelungen, besteht", so Bender. Offen sei zudem, ob die Annahme der Bundesregierung, dass Krankenkassen beim Abschluss von Rabattverträgen immer wirtschaftlich agieren, der Realität Stand halte. Eine Überprüfung von außen hält die Grünen-Sprecherin allerdings für schwierig, da die Konditionen von Rabattverträgen geheim blieben.

Schwer verständlich für Bender ist auch "die Behauptung der Bundesregierung, dass bestehende Rabattverträge mit Originalherstellern keinerlei Einfluss auf Markteinführung und Marktchancen eines Generikums haben sollen". Denn wenn Krankenkassen Rabattverträge für ein Produkt mit größerem Umfang abschließen, "dürfte dies zu einem relevanten Aspekt der Entscheidung von Generikaherstellern werden", so Bender. Sie gibt außerdem zu bedenken, dass Verträge mit Originalherstellern über die Patentlaufzeit hinaus für die Krankenkassen zwar wirtschaftlich sein können. Langfristig seien jedoch volkswirtschaftlich negative Folgen möglich: Weniger Anbieter, späterer Markteintritt oder höhere Generikapreise könnten für alle Krankenkassen zu steigenden Kosten führen. Die Bundestagsabgeordnete fordert daher die genaue Beobachtung des Marktgeschehens und falls erforderlich eine gesetzliche Begrenzung von Vertragslaufzeiten.



DAZ 2012, Nr. 15, S. 24

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