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- DAZ 18/2012
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DAZ aktuell
Null-Retaxationen ausgeschlossen
Die Apothekerverbände Westfalen-Lippe und Nordrhein haben als erste Verbände bundesweit mit den dortigen Primärkassen einen neuen Arzneimittelliefervertrag geschlossen. Danach sind Null-Retaxationen weitgehend ausgeschlossen. Erlaubt sind Retaxationen nur noch bis zur Höhe des tatsächlichen wirtschaftlichen Schadens der Krankenkasse.
Der neue Vertrag wurde am 19. April ausgehandelt und soll rückwirkend zum 1. März in Kraft treten. Damit wird die Retaxation auf ihren eigentlichen Zweck zurückgeführt, entstandene Vermögensnachteile der Kasse auszugleichen. Die Krankenkasse muss den Vermögensschaden gegenüber dem Apotheker nachweisen. Außerdem wurde vereinbart, dass der Apotheker in bestimmten Fällen wie bisher bei fehlerhaften Rezepten die Chance der nachträglichen "Heilung" erhält.
Ausgenommen von der neuen Retax-Regelung sind jedoch noch Streitfälle bei Rabattverträgen. Offen ist zwischen den Apothekerverbänden Westfalen-Lippe und Nordrhein auf der einen sowie den Krankenkassen auf der anderen Seite zudem noch, wie die "Alt-Fälle" der vergangenen Monate weiter behandelt werden, die der Anlass für die Änderung des Liefervertrages waren. Darüber laufen die Gespräche mit den drei betreffenden Betriebskrankenkassen weiter.
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