Aus Kammern und Verbänden

Was ist neu in der neuen Apothekenbetriebsordnung?

Ministerialrätin Dr. Krüger informierte

Ministerialrätin Dr. Dagmar Krüger, Leiterin des Referates "Arzneimittelzulassung und -qualität, Klinische Prüfung und Apothekenbetrieb" im Bundesministerium für Gesundheit, erläuterte in zwei Großveranstaltungen der Apothekerkammer Nordrhein die Neuregelungen in der Apothekenbetriebsordnung. Mehr als 700 Apotheker nutzten die Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren: am 18. Juni in Düsseldorf und am 21. Juni in Köln.

In seinen einführenden Worten sprach Kammerpräsident Lutz Engelen die kritische wirtschaftliche Situation in den Apotheken an. Er meinte, dass es in der neuen Apothekenbetriebsordnung Licht und Schatten gebe, aber die positiven Elemente würden doch deutlich überwiegen: "Die neue Apothekenbetriebsordnung stärkt uns Apotheker in unserer heilberuflichen Kompetenz und sichert damit mittelfristig das System der unabhängigen, inhabergeführten Apotheke. Mit der Aufnahme des Medikationsmanagements in die Liste der pharmazeutischen Tätigkeiten ist der Weg zu neuen, honorierbaren Leistungen gebahnt."

Fokus auf der Qualität

In ihrem Vortrag ging Dr. Krüger nicht nur detailliert auf die einzelnen Neuregelungen ein, sondern erläuterte auch die Hintergründe und Ziele, die zu diesen Änderungen geführt haben. Insgesamt liege der Fokus auf der Qualität von Rezeptur und Beratung. So sind die Vorschriften in Rezeptur und Defektur verschärft worden, weil die Untersuchungsergebnisse seitens der Apothekenaufsicht immer wieder Anlass zu Beanstandungen gegeben hatten. Bei der Defektur sei eine einwandfreie Qualität naturgemäß von noch größerer Bedeutung, weil hier in einem Herstellungsgang Arzneimittel für viele Patienten zubereitet werden.

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www.aknr.de

Wer darf beraten?

Beim Thema Beratung hob Dr. Krüger hervor, dass beim Medikationsmanagement nur ein Apotheker die Analyse und Auswertung vornehmen darf, während in anderen Bereichen der Beratung die Delegation auf weiteres pharmazeutisches Personal möglich ist, wenn der Apothekenleiter individuell und schriftlich die genauen Befugnisse und Grenzen der einzelnen Mitarbeiter festlegt. Wie bisher werden PTA, Pharmazeuten im Praktikum und PTA-Praktikanten unter Aufsicht eines Apothekers pharmazeutisch tätig.

Umsetzung zeitnah und sukzessiv

In der anschließenden Diskussion nahm sich Dr. Krüger viel Zeit für die Fragen der Kollegen und diskutierte diese offen und dialogbereit. "Uns geht es um das Ziel, nicht um den Weg", hob sie hervor. Sollte Nachbesserungsbedarf bestehen, signalisierte sie Gesprächsbereitschaft seitens des Ministeriums.

Die Kollegen stellten u. a. Fragen zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems, zur maximal zulässigen Entfernung externer Betriebsräume wie dem Nachtdienstzimmer oder zu den Übergangsfristen für die Umsetzung der strengeren Regelungen in Rezeptur und Defektur. Für Letztere gebe es keine Übergangsfristen, sagte Dr. Krüger. Sie seien sukzessive und zeitnah umzusetzen, wobei sie empfahl, mit den besonders häufig vorkommenden Rezepturen und Defekturen zu beginnen.

Auslegungsspielräume

An einigen Stellen, so zum Beispiel bei der Liste der Geräte und Prüfmittel oder bei der Frage, in welchem Umfang die Inprozesskontrollen einer Rezeptur oder die Prüfung einer Defektur erwartet wird, bestehen noch Auslegungsspielräume, die durch – möglichst bundesweit geltende Empfehlungen – zu füllen sind. Dr. Krüger erläuterte, dass man diese Flexibilität bewusst gewählt habe, um den Apotheker in seiner Eigenverantwortung zu stärken.

Engelen ergänzte, dass hier sowohl auf Bundesebene als auch im Kammerbezirk Nordrhein bereits Gespräche geführt werden, um zu konkreten, mit den Aufsichtsbehörden abgestimmten Vorgaben zu gelangen. Es wird also gemeinsam an einer ergebnisorientierten Implementierung der neuen Apothekenbetriebsordnung gearbeitet.

Hilfe durch die Kammer

Abschließend sagte Engelen, dass die pharmazeutischen und juristischen Fachleute in der Geschäftsstelle der Apothekerkammer Nordrhein jederzeit für Fragen zur Verfügung stehen. Auf der neu gestalteten Internetseite www.aknr.de befindet sich im Mitgliederbereich ein Infoservice zur neuen Apothekenbetriebsordnung mit der Präsentation von Ministerialrätin Dr. Krüger und weiteren nützlichen Links und Downloads. 

Dr. Sabine Viefhues

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