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ADEXA-Info
Nordic Walking mit dem Apothekenteam?
"Einen großen Teil unseres Lebens verbringen wir am Arbeitsplatz und treffen dort auf Bedingungen, die sich positiv oder negativ auf die Gesundheit auswirken können", sagt Barbara Neusetzer, Erste Vorsitzende von ADEXA. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Schon vor Jahren formulierte die Europäische Gemeinschaft eine Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz, um die Arbeitnehmer gesund und leistungsfähig zu erhalten (Luxemburger Deklaration). Etliche Überlegungen gehen auf die Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung zurück, die 1986 unter Federführung der Weltgesundheitsorganisation WHO paraphiert wurde. Seit 1989 haben Krankenkassen den Auftrag, an der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren mitzuwirken, und seit 2007 ist die betriebliche Gesundheitsförderung sogar eine Pflichtleistung (§§ 20a und 20b SGB V).
Reine Lippenbekenntnisse
"Entsprechende Angebote kosten zwar Geld, sparen aber auf der anderen Seite deutlich mehr Kos ten, die sonst durch krankheitsbedingte Ausfälle entstehen", so Neusetzer. Und nicht nur das – sie erhöhen auch die Attraktivität eines Arbeitgebers. Ein schlagkräftiges Argument in Zeiten des Fachkräftemangels. Das hat eine Studie mit 1008 Angestellten im Auftrag der BARMER GEK gezeigt. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung waren gut für die Loyalität zu Chefin oder Chef (67% der Antworten im Vergleich zu 42% bei Firmen ohne solche Angebote); 61 Prozent bewerteten den Job als attrakti ver. Zudem gaben die Befragten einen motivationsfördernden Effekt zu Protokoll (71%) und vermuteten, die Zahl der Fehltage werde schrumpfen (66%).
Attraktiv auch für Apotheken
Und wie sieht es in den Apotheken aus? Eine bundesweite Blitz umfrage unter ADEXA-Aktiven ergab, dass kaum eine Apotheke Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung anbietet. In Einzelfällen konnten sich Apothekenleiter zu einem gemeinsamen Sportkurs durch ringen. Dennoch besteht vielfach Interesse, etwa an Fitnesskursen oder Physiotherapie. Laut der Gesund heitsjournalistin Gisela Stieve lohnt sich ein betriebliches Gesundheitsmanagement gerade für mittelständische Betriebe. Jeder investierte Euro spare über geringere Fehlzeiten zwei bis sieben Euro ein. Und für die Apothekenleitung rechne sich das noch anderweitig, denn Ausgaben bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr sind steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz). Dazu gehören Präventionsprogramme und Kurse gegen Belastungen des Bewegungsapparats, zu psychosozialen Belastungen und zur Stressbewältigung, Raucherentwöhnung und Ernährung. Nur das Fitnessstudio oder der Sportverein können nicht gefördert werden, es sei denn, es handelt sich um Maßnahmen, die die Anforderungen des "Leitfaden Prävention" des GKV-Spitzenverbands erfüllen. Beispiel: Zur Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken nehmen Sie an einem Yoga-Kurs eines Sportvereins teil. In diesem Fall kann Ihnen Ihr Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zahlen.
Neusetzer: "Ein guter Vorsatz für Apothekenleiter/innen: Sprechen Sie mit Ihren Teammitgliedern über Wünsche und Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung, und machen Sie Ihre Apotheke so zu einem wirklich gesundheitsorientierten Betrieb!"
Michael van den Heuvel
Weitere InformationenUnternehmen unternehmen Gesundheit: Leitfaden Prävention: |
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