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Apotheker informieren Hautärzte
Das Schreiben der LAK beinhaltet unter anderem Informationen zur neuen Plausibilitätsprüfung bei der Rezepturherstellung und ihrer Dokumentationspflicht. Weiterhin gibt die Kammer den Hautärzten Hinweise, wie Rezepturen so verordnet werden können, dass spätere Rückfragen durch die Apotheker die Ausnahme bleiben. Beispielsweise durch Angabe einer Gebrauchsanweisung bei Rx-Arzneimitteln – Apotheker dürfen die Rezeptur sonst nicht abgeben, erklärt die LAK. Auch sollten Ärzte auf „standardisierte Rezepturen“ zurückgreifen – weil diese wissenschaftlich geprüft wurden, seien sie erwiesenermaßen gesundheitlich unbedenklich.
Abseits von Spezialrezepturen wie Zytostatika oder Ernährungslösungen hat man es in Apotheken vornehmlich mit von Hautärzten verschriebenen Rezepturen zu tun. In Baden-Württemberg sind dies nach Angaben des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts über die Hälfte aller Rezepturen, meldet die LAK. Danach fertigten baden-württembergische Apotheken im Jahr 2011 über zwei Millionen Rezepturen an – eine Million von ihnen für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen. Nach Auskunft eines LAK-Sprechers stößt die Informationskampagne der Kammer bei den Apotheken in Baden-Württemberg auf breite Zustimmung. Direkte Rückmeldungen von Hautärzten seien bei der Kammer bisher nicht eingegangen.
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