Aus den Ländern

Signale aus Mecklenburg-Vorpommern

Kassenabschlag und Rahmenvertrag im Visier

Axel Pudimat, Vorsitzender des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern, kündigte als Begleitung für die Verhandlungen zum Kassenabschlag "besondere Kommunikationsmaßnahmen" an. Er erwähnte zwar das Wort "Warnstreik", stellte diesen Aspekt aber nicht heraus. Der Tenor seines Vortrags machte deutlich, dass Pudimat eher auf eine Vielfalt kleinerer Maßnahmen setzt, um inhaltlich zu überzeugen und die Position der Apotheker entschlossen zu vermitteln.

Axel Pudimat, Vorsitzender des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern, betonte die Bedeutung des Kassenabschlages. Foto: DAZ/tmb

Pudimat sprach beim Wirtschaftsseminar des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern am 24. Oktober vor fast 200 Verbandsmitgliedern, womit das seit vielen Jahren veranstaltete Seminar einen neuen Teilnehmerrekord erreichte. Pudimat stellte fest: "Die Apotheken sind unterfinanziert" und forderte eine "regelmäßige, gerechte Vergütungsanpassung ohne automatische Deckelung". In der öffentlichen Diskussion müsse immer wieder herausgestellt werden, dass schließende Apotheken nur die Spitze eines Eisberges sind und Finanznöte im System die Erfüllung der Aufgaben der Apotheken in Frage stellen. Pudimat nahm die ABDA-Mitgliedsorganisation gegenüber der Kritik in Schutz, sie würden nicht energisch genug auftreten. Die typischerweise von Apothekern in Internetforen geäußerten Forderungen könne er meist auch unterstützen, doch die gesellschaftliche Lebenswirklichkeit sei eine andere, so Pudimat.

Begleitmusik zum Kassenabschlag

Zu den anstehenden Verhandlungen über den Kassenabschlag 2013 erklärte Pudimat: "Begleitend zu den Abschlagsverhandlungen werden wir, wenn nötig, besondere Kommunikationsmaßnahmen einleiten." Dies gehe möglicherweise bis zu Warnstreiks, die sich dann aber nicht gegen die Regierung, sondern gegen die Krankenkassen richten würden. "Für das Ausrufen der maximalen Eskalation ist es heute aber noch zu früh. Noch wird sondiert und geredet", so Pudimat. Doch schon jetzt appellierte er an die Mitglieder, die Forderungen mit Faxbriefen an die Krankenkassen zu unterstützen. Als Anregung habe der Verband ein Faxformular des Bayerischen Apothekerverbandes an die Mitglieder verschickt. Die Apotheker sollten sich nicht nur an die Spitzenverbände wenden, sondern das gesamte Kassensystem solle die Problematik kennenlernen, so Pudimat.

Rahmenvertrag als Problemfall

Problematisch im Zusammenhang mit den Krankenkassen sei auch die Formulierung im Rahmenvertrag nach § 129 SGB V, nach der ein Vergütungsanspruch mehr an die Einhaltung von Rezeptformalien gebunden sei und die erbrachte Leistung keine Rolle spiele. "Nicht die Leistung an sich, sondern die Formalien begründen den Zahlungsanspruch", und dies werde von einigen Kassen zur ungerechtfertigten Bereicherung genutzt, so Pudimat. Der Verband betrachte dies als unhaltbaren Zustand, doch endlich sei dieses Thema in den Verhandlungen angekommen. Die verschleppten Abschlagsverhandlungen und die Nichtbezahlung von Leistungen aufgrund von Formfehlern seien die Gründe für den Verband, scharf zu protestieren und den Protest gegebenenfalls auch öffentlich zu machen. Dabei sollte es die Strategie des Verbandes sein, die Krankenkassen als Verweigerer gerechter Leistungen darzustellen, erklärte Pudimat. "Ich rede nicht über einen großen Generalstreik, sondern regelmäßige Maßnahmen über der medialen Fühlbarkeitsschwelle", so Pudimat. Möglicherweise helfe auch das Androhen.

Der Veranstaltungssaal beim Wirtschaftsseminar in Rostock war wieder bestens gefüllt. Foto: DAZ/tmb

Im weiteren Verlauf des Seminars ging auch Verbandsgeschäftsführer Dr. Heinz Weiß auf den Rahmenvertrag nach § 129 SGB V ein. Falls auf Rezepten Formfehler auftreten, sollten diese im Rahmen des Beanstandungsverfahrens geklärt werden. Denn gerade dies sei der Grund, weshalb der Vertrag ein solches Verfahren regelt. Doch wenn der Arzt eine bestimmte Versorgung wolle und der Patient diese erhalten habe, könne es nicht sein, dass die Krankenkasse die Bezahlung verweigert, erklärte Weiß.

Im Zusammenhang mit den Problemen bei der Versorgung mit Grippeimpfstoffen in einigen Bundesländern verwies Weiß auf die seit zwei Jahren bestehende Sondervereinbarung des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern mit der AOK Nordost. Dies sei eine wettbewerbsfördernde Alternative zum Ausschreibungsmodell und ermögliche allen Apotheken die Teilnahme an der Versorgung.

Berichte über weitere Inhalte des Wirtschaftsseminars finden Sie in der AZ Nr. 44 auf den Seiten 3 und 8.


tmb



DAZ 2012, Nr. 44, S. 110

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