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Gewerkschaftsmitglieder profitieren von Tarifbindung

Online-Umfrage zum Weihnachtsgeld

Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben und Gewerkschaftsmitglieder bekommen häufiger als andere Arbeitnehmer eine Jahressonderzahlung in Form von Weihnachtsgeld oder 13. Gehalt. Das hat eine branchenübergreifende Online-Umfrage unter rund 17.000 Beschäftigten auf der Website www.lohnspiegel.de ergeben. Im Vergleich mit anderen Branchen schneiden die Tarifverträge für den Apothekenbereich in puncto Sonderzahlung gut ab, so Tanja Kratt, Leiterin der ADEXA-Tarifkommission.

In den meisten Wirtschaftszweigen sehen die Tarifverträge eine Jahressonderzahlung vor. Tatsächlich erhalten aber nur rund 55 Prozent der Beschäftigten ein solches Weihnachtsgeld, so eine aktuelle Pressemeldung des WSI.

Unterschiede gibt es dabei immer noch zwischen West- und Ostdeutschland. Während nur 39 Prozent der ostdeutschen Arbeitnehmer eine Sonderzahlung bekommen, sind es bei ihren westdeutschen Kollegen immerhin 59 Prozent. Diese Ungleichheit basiert in einigen Branchen wie der Chemie- und Metallindustrie auf entsprechenden tariflichen Vereinbarungen.

Dazu Tanja Kratt: "Wir sind stolz, dass ADEXA im Apothekenbereich schon seit Jahren eine einheitliche Sonderzahlung von 100 Prozent des tariflichen Monatsgehaltes für alle Apothekenangestellten durchsetzen konnte."

Ein volles 13. Tarifgehalt ist im Branchenvergleich durchaus beachtlich. Allerdings muss man dabei berücksichtigen, dass viele Wirtschaftsbereiche deutlich höhere Monatsgehälter bezahlen als die öffentlichen Apotheken.


Tarifliche Sonderzahlung für Apothekenangestellte


Laut Bundesrahmentarifvertrag und Rahmentarifvertrag Nordrhein steht ADEXA-Mitgliedern, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist, eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 100% ihres tariflichen Monatsverdienstes zu. Diese muss spätestens mit dem Novembergehalt ausgezahlt werden, kann aber auch in Teilbeträgen bezahlt werden.

Wer im Kalenderjahr weniger als zwölf Monate beschäftigt war, hat Anspruch auf ein Zwölftel für jeden vollendeten Beschäftigungsmonat.

Für Apotheken, die nachweislich wirtschaftliche Probleme haben, kann der Apothekeninhaber die Sonderzahlung auf bis zu 50% kürzen, wenn er dem Mitarbeiter auf Verlangen entsprechende Zahlen zur Verfügung stellt.

Solidarisch sein lohnt sich

Die WSI-Umfrage zeigt: 70 Prozent derer, die in tarifgebundenen Betrieben arbeiten, erhalten ein "Weihnachtsgeld", in nichttarifgebunden Firmen sind es nur 42 Prozent. Ähnlich positiv wirkt sich die Gewerkschaftsmitgliedschaft aus: Hier bekommen 66 Prozent der organisierten Beschäftigten eine Sonderzahlung, dagegen nur 53 Prozent der Nichtmitglieder.

"Diese Tendenz können wir auch aus unserer diesjährigen Gehaltsumfrage bestätigen", sagt Tanja Kratt. "Von den ADEXA-Mitgliedern bekommen 65,5 Prozent ein volles Tarifgehalt oder mehr, bei den Nichtmitgliedern waren es 50,7 Prozent."

Fast jedes vierte Nichtmitglied bekommt gar keine Sonderzahlung, bei den Mitgliedern sind es 13,2 Prozent.

Kratt: "Die Mitgliedschaft bei ADEXA lohnt sich also doppelt: zum einen durch den tariflichen Anspruch, zum anderen durch unsere Rechtsberatung, wenn es einmal Probleme mit der Durchsetzung dieser und anderer Ansprüche gibt."


Quellen

Pressemitteilung des WSI vom 30.10.2012 (www.boeckler.de/wsi > Presse); ADEXA-Gehaltsumfrage 2012.


Sigrid Joachimsthaler



DAZ 2012, Nr. 46, S. 88

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