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Vertrag für Zyto-Apotheken
"Mit der neuen Vereinbarung werden unsere krebskranken Patienten nicht nur finanziell entlastet, sondern auch der bürokratische Aufwand reduziert sich deutlich", erklärte Josef Beutelmann, Vorsitzender der Vorstände der Barmenia Versicherungen.
Die meist schwerstkranken Krebspatienten brauchen die Bezahlung der teuren Medikamente nicht mehr vorzufinanzieren und in Einzelbelegen mit der Krankenversicherung abzurechnen. Die Apotheken werden entlastet und bekommen mehr Zeit für die Betreuung der Patienten.
VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim sprach von einem "weiteren Meilenstein" auf dem Weg zu Abschlüssen auch mit anderen privaten Krankenversicherungen. Im April 2012 hatte der VZA bereits einen solchen Vertrag mit der Debeka abgeschlossen.
Das Prozedere ist überschaubar: Patienten treten ihre Erstattungsansprüche per Formular an die Apotheke ab. Dazu ist jeweils eine Einzelgenehmigung durch die Barmenia erforderlich. Die Überweisung des fälligen Betrags an die Apotheke soll binnen Monats erfolgen. Selbstbehalte macht die Barmenia bei ihren Versicherten geltend.
Die Vereinbarung erfasst parenterale Zubereitungen inklusive unterstützender Arzneimittel (Supportiva) und verordneter Hilfsmittel, die erstmals von Apotheken mit einer privaten Krankenversicherung direkt abgerechnet werden können. Das Verfahren zur Datenübermittlung an die Barmenia findet im Rahmen des Arzneimittelrabattgesetzes statt.
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