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Apotheken-Aufreger easy
Schon der Eröffnungs-Werbeflyer der neuen Easy-Apothekerin hatte für Unmut in der Kollegenschaft gesorgt. Eine Apothekerin leitete ihn direkt an die Apothekerkammer weiter. Daraufhin, so der "Spiegel", habe die Justiziarin die neue Kollegin beim Gesundheitsamt "angeschwärzt". Als sich die Beschwerden von Apothekerinnen und Apothekern über die neue Easy-Apothekerin häuften, schlug die Kammerjuristin vor, die neue Kollegin "zumindest einmal berufsrechtlich anzuhören". Der Vizepräsident der Apothekerkammer Nordrhein, Heinz-Peter Barleben, antwortete darauf kurz und knapp in einer E-Mail: "Anhören, zuschlagen, Beste Grüße." Mittlerweile läuft ein berufsgerichtliches Verfahren der Kammer gegen die Easy-Apothekerin. Neben den Ein-Euro-Gutscheinen wird ihr der Ausschank von Sekt und Bier bei ihrer Eröffnungsfeier vorgeworfen.
Die These des "Spiegel": Die etablierten Apotheker gehen nicht zuletzt deshalb gegen Easy-Apotheken vor, weil diese günstigere Preise für OTC anbieten. Forscher der Uni Hannover seien schon 2006 zu dem Ergebnis gekommen, dass in 91 Prozent der seinerzeit 343 untersuchten Apotheken der Preis für Aspirin identisch mit dem Listenpreis gewesen sei. Doch Easy-Apotheken unterbieten diesen. Und so verstehe auch die Velberter Easy-Apothekerin die Attacken gegen sie als eine "simple Verteidigung des bisherigen Profits". Dies sei jedoch nicht mehr zeitgemäß, so Krieger. Das Beharren auf Listenpreisen sei "ungerecht", vor allem Rentner hätten "wirklich wenig Geld", sie seien auf den Rabatt angewiesen. Dass ihre eigene Kammer gegen sie vorginge, finde sie ärgerlich.
Easy-Apotheke sieht sich Kartell ausgesetzt
Die Easy-Apotheken sehen sich ohnehin bereits durch die Kammern – und auch die Wettbewerbszentrale – verfolgt. Ihnen kommt der Artikel im "Spiegel" daher zupass. In einer Pressemeldung ergänzt die AG den Bericht noch: Da die Apothekerkammer zu der Auffassung kam, dass die Ein-Euro-Prämie wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sei, habe sie gemeinsam mit elf Apothekern – darunter auch die Kreisvertrauensapothekerin als "treibende Kraft" – systematisch nach Gründen gesucht, Easy-Apothekerin Krieger im Rahmen eines berufsrechtlichen Verfahrens abzumahnen und wirtschaftlich zu schädigen. Die Kammer Nordrhein habe dabei auch Kontakt mit der Bayerischen Landesapothekerkammer aufgenommen, um Rat einzuholen. Ebenso habe sie sich mit der Wettbewerbszentrale abgestimmt. Die Wettbewerbszentrale hat die Easy-Apotheken bereits wegen ihrer Auszeichnung der OTC-Preise mithilfe des "unverbindlichen Apothekenverkaufspreises des Herstellers nach Lauer-Taxe" im Visier. Einem hessischen Easy-Apotheker ist kürzlich gerichtlich untersagt worden, die Lauer-Taxe für die preisvergleichende Werbung zu nutzen (DAZ 2012, Nr. 44, S. 34). Gegen das Urteil hat die Easy-Apotheke Berufung eingelegt.
Für Lars Horstmann, Vorstandsvorsitzender Easy-Apotheke (Holding) AG, trägt das Vorgehen der Apothekerkammer Nordrhein "schon kartellartige Züge". Sein Vorstandskollege Stephan Just sieht den Verbraucher dabei als Verlierer. Und er kündigt an: "Wir werden uns von Lobby-Interessen aber nicht abbringen lassen und unsere kooperierenden Easy-Apotheker auch künftig mit allen Kräften unterstützen." Einem wegen der Rezeptprämie berufsrechtlich verurteilten Apotheker hilft die Dachorganisation bereits beim Zug vor das Bundesverfassungsgericht.
AK Nordrhein: Ein ganz normaler Vorgang
Die Kammer Nordrhein sieht in ihrem Vorgehen gegen Apothekerin Krieger dagegen einen ganz normalen Vorgang. Mit der Anzeige der Velberter Apothekerin gegen Frau Krieger sei das gewöhnliche Verfahren in Gang gesetzt worden, erklärte Kammer-Vize Barleben gegenüber der DAZ. Seine knappe Mail "anhören, zuschlagen", will er nicht anders verstanden wissen, als dass man wie üblich fortfahren solle. Ebenso weist er zurück, die Kammer habe es speziell auf Easy-Apotheken abgesehen. "Die Kammer geht nicht gegen eine Verbundapotheke vor, weil sie eine Verbundapotheke ist", erklärt Barleben. Es gehe hier vielmehr um eine einzelne Apotheke und eine einzelne Aktion.
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