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ADEXA Info
Unisex-Tarife
Jetzt auch bei der ApothekenRente
Spätestens ab Ende 2012 dürfen Versicherungen bei Neuverträgen keine unterschiedlichen Tarife für Frauen und Männer mehr anbieten – das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Das Geschlecht als Risikofaktor in den Versicherungsverträgen zu berücksichtigen ist eine unzulässige Diskriminierung, so die Luxemburger Richter mit Blick auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004.
Das Urteil hat auch Auswirkungen auf Neuverträge zur tariflichen Altersvorsorge: Denn bei der ApothekenRente gilt der für Frauen günstigere Unisex-Tarif schon ab sofort.
Gleich oder nicht gleich?Frauen bauen weniger Autounfälle – deshalb waren ihre Versicherungsbeiträge in der Kfz-Haftpflicht bisher niedriger als die von männlichen Verkehrsteilnehmern. Frauen leben – nicht nur darum – um durchschnittlich etwa fünf Jahre länger. Deshalb haben sie bislang günstigere Beiträge bei der Risikolebensversicherung, aber höhere Beiträge bzw. niedrigere Rentenleistungen bei der privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Mit dem EuGH-Urteil vom März 2011 wird diese Versicherungsmathematik spätestens zum Ende des Jahres obsolet. Das EuGH-Urteil finden Sie online unter: http://lexetius.com/2011,394 |
Tariflicher Anspruch
Zur Erinnerung: Seit Januar 2012 gilt im Tarifgebiet des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA), d. h. im Bundesgebiet ohne Nordrhein und Sachsen, die mit ADEXA vereinbarte tarifliche Altersvorsorge: mit einem arbeitszeitabhängigen Arbeitgeberbeitrag von 10,– bis 27,50 Euro sowie der Möglichkeit, für die eigene freiwillige Entgeltumwandlung noch einen 20-prozentigen Arbeitgeberzuschuss zu erhalten.
Wer seinen Versicherungsvertrag, wie von ADEXA empfohlen, bereits im letzten Jahr mit Wirkung zum 1.1. 2012 abgeschlossen hat, profitiert für die ganze Laufzeit vom Garantie- bzw. Rechnungszins von 2,25%. Für Verträge, die erst in diesem Jahr geschlossen werden, gilt dagegen der gesetzlich vorgeschriebene Garantiezins von 1,75%. Bei den zum Teil recht langen Laufzeiten macht dies einen spürbaren Unterschied aus.
Frauen profitieren von Unisex-Tarifen
Dafür hat die R+V-Versicherung – als Konsortialführer der ApothekenRente, die von beiden Tarifvertragspartnern als Gruppenversicherung ausgewählt wurde – schon ab Januar einen Unisextarif eingeführt. Bei den tarifgebundenen Apothekenangestellten, die von der tariflichen Altersvorsorge profitieren, handelt es sich zu weit über 90% um Frauen. Für sie ist die neue Unisexregelung bei Renten- und Lebensversicherungen generell und damit auch bei der ApothekenRente günstiger. Und da Frauen beim Thema Alterssicherung ein deutlich höheres Armutsrisiko haben als ihre männlichen Kollegen, macht die Entscheidung für Unisextarife bei der tariflichen Altersvorsorge doppelt Sinn.
Und was bringen Unisex-Tarife den Männern?
Liebe Männer unter den ADEXA-Mitgliedern: Auch für Sie können Unisex-Tarife in anderen Versicherungsbereichen wie der Risikolebensversicherung oder der Kfz-Versicherung künftig den einen oder anderen Vorteil bringen. Dort wurden nämlich bisher männliche Versicherte wegen des höheren statistischen Risikos mit Leistungsabschlägen bzw. höheren Beiträgen "bestraft". Sie sollten das Thema deshalb beim Versicherungsvergleich ab sofort immer im Hinterkopf haben.
Prüfen Sie Ihre Januar-Gehaltsabrechnung!
Alle, die ihren Versicherungsvertrag erst kurz vor Jahresende abgeschlossen haben, sollten ihre Gehaltsabrechnung für Januar kritisch unter die Lupe nehmen. Da viele Vertragsunterlagen erst im Januar 2012 zugegangen sind, kann es sein, dass die tarifliche Altersvorsorge in der Gehaltsabrechnung noch nicht berücksichtigt ist. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, sagen Sie es Ihrem Arbeitgeber, damit Sie schnell eine korrigierte Abrechnung mit den richtigen Zahlen bekommen.
Dr. Sigrid Joachimsthaler
KommentarApBetrO: Besser, aber nicht einfacherNun haben sie doch zugehört und reagiert, der Bundesgesundheitsminister und die Verantwortlichen im Ministerium, und das Bundeskabinett hat den überarbeiteten Entwurf der Apothekenbetriebsordnung durchgewinkt. Auch die Zustimmung des Bundesrates ist nun relativ sicher. Wie viel dazu der konzertierte Widerstand aus allen Interessenlagern der öffentlichen Apotheken beigetragen hat und welchen Anteil die Kritik der Bundesländer hatte, wird sich wohl nicht endgültig bewerten lassen. Für die Angestellten gibt es überwiegend positive Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf vom Oktober 2011. Begrüßenswert ist vor allem, dass bei der personellen Besetzung für den ordnungsgemäßen Betrieb (§ 3 Abs. 2) jetzt nicht nur das pharmazeutische Personal genannt wird. Das ist eine wichtige und angemessene Würdigung der wichtigen Rolle von PKA im Apothekenteam. Die Forderung von ADEXA nach einem auf handfesten Kriterien beruhenden Personalschlüssel bleibt weiter bestehen. Andererseits kann auch das pharmazeutische Personal zufrieden sein, denn die Aufgabenteilung wird nicht, wie ursprünglich vorgesehen, bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln, für die ein QMS vorgesehen wird, aufgeweicht. Die neue Regelung entspricht dem jetzigen Stand. Die schriftlich festzulegende Übertragung der Beratungsverpflichtung auf nichtapprobiertes pharmazeutisches Personal unterstreicht, was allgemein bekannt ist: In der Apotheke wird der größte Teil der Beratung heute von PTA und PI geleistet. Hier sind die Apothekenleiter in der expliziten Verantwortung, ihre Mitarbeiter nach Erfahrung und Kompetenz richtig einzusetzen. Wenn die Zuständigkeit und Grenzen in den Teams klar definiert und dokumentiert sind, kann dies nur im Interesse aller Beteiligten sein. Bei allen Angestellten, die Notdienst leisten, muss allerdings genauer hingeschaut werden: Führt die Möglichkeit, im Filialverbund einzelne Filialen befreien zu lassen, unter Umständen zu einer übermäßigen Belastung der Mitarbeiter in den dienstbereiten Apotheken? Hier sind zum einen die Kammern und Aufsichtsbehörden gefragt, andererseits aber auch die Tarifvertragspartner, um gegebenenfalls neue tarifliche Lösungen zu finden, die den neuen Möglichkeiten Rechnung tragen. Die QMS-Pflicht für alle Apotheken verspricht ein einheitlicheres Qualitätsniveau in den Apotheken, sodass negative Ausreißer weniger Chancen haben, das Image der Apotheken generell zu beschädigen. Auch die Konkretisierung der Hygienevorschriften in § 4a ist in diesem Zusammenhang sinnvoll. Was fehlt, ist u. a. eine Regelung, die den Pick ups den Garaus macht. Hier warten die Präsenzapotheken immer noch darauf, dass die Politik ihr Versprechen auch umsetzt. Alles in allem werden die Anforderungen an die Apotheken also eher steigen als sinken. Deshalb ist es klar, dass die Apothekenhonorierung steigen muss und dass beim Kassenabschlag, aber auch bei der Rezeptgebühr für BtM-Rezepte, Rezepturen und Notdienste neue Werte her müssen. Die notwendigen jährlichen Gehaltssteigerungen für die Mitarbeiter sind dabei eins der wichtigsten Argumente der Standesvertretung gegenüber der Politik – oder sollten es zumindest sein! Barbara Neusetzer, Tanja Kratt |
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