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IQWiG: Kein Zusatznutzen für Retigabin ... | ... und auch keiner bei Rasilamlo®



IQWiG: Kein Zusatznutzen für Retigabin

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bescheinigt dem Antiepileptikum Retigabin (Trobalt® /GlaxoSmithKline) keinen Zusatznutzen. Das im März 2011 durch die Europäische Arzneimittelagentur zugelassene Präparat kam im Mai desselben Jahres auf den deutschen Markt. Es ist als Zusatztherapie bei Epilepsie mit fokalen Krampfanfällen mit oder ohne Generalisierung bei Erwachsenen indiziert. Die IQWiG-Aussage gilt formal als Vorschlag. Die abschließende Entscheidung obliegt dem G-BA.



… und auch keiner bei Rasilamlo®

Das IQWiG findet auch keine Belege für einen Zusatznutzen des Blutdrucksenkers Rasilamlo® – einer Kombination aus Aliskiren und Amlodipin. Er ist seit April 2011 zugelassen. Novartis stellte jedoch im September den deutschlandweiten Vertrieb ein, nachdem es zu Abstimmungsproblemen mit dem G-BA bezüglich der für die Nutzenbewertung eingereichten Daten kam. Auch in der nun veröffentlichten Bewertung kritisiert das IQWiG die Qualität der Daten. Das vorgelegte Dossier lasse keinen Zusatznutzen für Rasilamlo® ableiten



DAZ 2012, Nr. 8, S. 24

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