Recht

PKV: Kündigung wirkt erst, wenn ein neuer Vertrag nachgewiesen wird

(bü). Eine private Krankenversicherung kann erst dann durch Kündigung des Versicherten beendet werden, wenn er seinem Versicherungsunternehmen nachweist, dass er bei einer anderen Gesellschaft "ohne Unterbrechung" angeheuert hat. Eine Rückwirkung (wie hier nach 4 Monaten) ist nicht möglich. Das heißt: Wird der neue Vertrag der bisherigen Versicherung erst dann nachgewiesen, so bleibt der alte noch bis dahin bestehen. Der Bundesgerichtshof: Wird dem bisherigen Versicherer erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung nach der Kündigungserklärung und möglicherweise nach Ablauf der Kündigungsfrist der Nachweis über die Anschlussversicherung vorgelegt, so wäre dieser "für diese Schwebezeit dem Risiko ausgesetzt, in der Zwischenzeit dem Betreffenden erbrachte Leistungen wegen Zahlungsschwierigkeiten nicht oder nur erschwert zurückfordern zu können".


(BGH, IV ZR 258/11)



AZ 2013, Nr. 11, S. 4

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